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Unterschiedliche Interessen im Einklang
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NATUR- UND ARTENSCHUTZ
Die Windenergienutzung leistet einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz und damit auch zum Schutz von Arten und ihren Lebensräumen. Gleichzeitig kann der Betrieb von Windenergieanlagen insbesondere Vögel und Fledermäuse beeinträchtigen. Der Ausbau erfordert daher einen sorgfältigen Ausgleich zwischen Klima-, Natur- und Artenschutz.
Anwendungshilfe und Good Practice
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Der Klimawandel stellt eine ernsthafte Bedrohung für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, da sich ihre Lebensräume verändern und ihre Überlebenschancen verringern. Der Ausbau der Windenergienutzung ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Klimaschutzziele zu erreichen, und trägt langfristig dazu bei, die natürlichen Lebensgrundlagen sowie die biologische Vielfalt zu erhalten.
Gleichzeitig besteht jedoch ein Konflikt mit dem Artenschutz, da der Betrieb von Windenergieanlagen insbesondere Vögel und Fledermäuse beeinträchtigen kann. Einige Groß- und Greifvogelarten wie Rotmilan, Wanderfalke und Seeadler sind aufgrund ihrer Lebensweise besonders kollisionsgefährdet. Sie können mit den Rotorblättern kollidieren und dabei verletzt oder getötet werden. Auch Fledermäuse können betroffen sein: Neben Kollisionen können Verwirbelungen und der durch die Rotorblätter erzeugte plötzliche Druckabfall bei ihnen tödliche Verletzungen verursachen.
Ziel ist es daher, den Ausbau der Windenergienutzung so zu gestalten, dass die Belange des Natur- und Artenschutzes mit den Erfordernissen des Klimaschutzes in Einklang gebracht werden.
Rechtliche Regelungen zum Artenschutz
Bei der Planung und Genehmigung von Windenergievorhaben sind die Vorgaben des Artenschutzrechts zu beachten. Relevant ist insbesondere § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Demnach ist es unter anderem verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten, zu verletzen oder erheblich zu stören sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.
Bereits auf Ebene der Regional- und Bauleitplanung werden naturschutzfachliche Belange berücksichtigt. Flächen mit einem besonders hohen naturschutzfachlichen Schutzstatus wie beispielsweise Nationalparks, Naturschutzgebiete oder Natura-2000-Gebiete, kommen für die Windenergienutzung regelmäßig nicht in Betracht oder unterliegen besonders strengen naturschutzrechtlichen Anforderungen. Dadurch werden Konflikte mit dem Arten- und Gebietsschutz bereits frühzeitig vermieden.
Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes von 2022
Mit der Novelle des BNatSchG im Jahr 2022 wurden bundesweit einheitliche Regelungen zur artenschutzrechtlichen Bewertung von Windenergievorhaben eingeführt. Anlage 1 zu § 45b Absatz 1 bis 5 BNatSchG enthält eine Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten und definiert artspezifische Nah- und Prüfbereiche um deren Brutplätze.
Im Nahbereich gilt die unwiderlegliche Vermutung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos, sodass die Errichtung von Windenergieanlagen dort ausscheidet. In den übrigen Prüfbereichen ist anhand fachlicher Untersuchungen zu bewerten, ob ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko besteht und ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Außerhalb des erweiterten Prüfbereichs steht dem Betrieb einer Windenergieanlage – bezogen auf die jeweilige Art – aus artenschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen.
Auch das Repowering von Windenergieanlagen wird durch die neuen Regelungen erleichtert. Weitergehende Anforderungen, etwa zum Störungsverbot oder zum Fledermausschutz, werden von den meisten Ländern in Erlassen, Leitfäden oder Arbeitshilfen konkretisiert.
Kollisionsgefährdete Brutvogelarten mit Prüfbereichen nach BNatSchG
| Brutvogelarten | Nahbereich | Zentraler Prüfbereich | Erweiterter Prüfbereich |
|---|---|---|---|
| Seeadler (Haliaeetus albicilla) | 500 m | 2.000 m | 5.000 m |
| Fischadler (Pandion haliaetus) | 500 m | 1.000 m | 3.000 m |
| Schreiadler (Clanga pomarina) | 1.500 m | 3.000 m | 5.000 m |
| Steinadler (Aquila chrysaetos) | 1.000 m | 3.000 m | 5.000 m |
| Wiesenweihe (Circus pygargus) | 400 m | 500 m | 2.500 m |
| Kornweihe (Circus cyaneus) | 400 m | 500 m | 2.500 m |
| Rohrweihe (Circus aeruginosus) | 400 m | 500 m | 2.500 m |
| Rotmilan (Milvus milvus) | 500 m | 1.200 m | 3.500 m |
| Schwarzmilan (Milvus migrans) | 500 m | 1.000 m | 2.500 m |
| Wanderfalke (Falco peregrinus) | 500 m | 1.000 m | 2.500 m |
| Baumfalke (Falco subbuteo) | 350 m | 450 m | 2.000 m |
| Wespenbussard (Pernis apivorus) | 500 m | 1.000 m | 2.000 m |
| Weißstorch (Ciconia ciconia) | 500 m | 1.000 m | 2.500 m |
| Sumpfohreule (Asio flammeus) | 500 m | 1.000 m | 2.500 m |
| Uhu (Bubo bubo) | 500 m | 1.000 m | 2.500 m |
Ausgelaufene Übergangsregelung nach § 6 WindBG
Mit Inkrafttreten des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) am 29. März 2023 wurden die Bestimmungen der EU-Notfallverordnung in nationales Recht umgesetzt. Für Vorhaben in ausgewiesenen Windenergiegebieten, die bereits einer strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen wurden und nicht in Natura-2000-Gebieten, Naturschutzgebieten oder Nationalparks liegen, kann eine modifizierte, vereinfachte artenschutzrechtliche Prüfung erfolgen. Dabei ordnet die zuständige Naturschutzbehörde anstelle einer umfassenden artenschutzrechtlichen Prüfung auf Grundlage vorhandener Daten „geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen“ an. Sind solche Maßnahmen nicht verfügbar oder sind ausreichende Daten nicht vorhanden, sind die Betreiber dazu verpflichtet, eine Ausgleichszahlung in ein Artenhilfsprogramm zu leisten. Diese Mittel dienen dem dauerhaften Schutz insbesondere der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten.
Die genannten Regelungen gelten für zwischen dem 29. März 2023 und dem 30. Juni 2025 gestellte Genehmigungsanträge. Sie können gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 WindBG auch auf vor dem 29. März 2023 gestellte Anträge angewendet werden, sofern darüber noch nicht endgültig entschieden wurde und der Antragssteller dies verlangt.
Genehmigungserleichterungen in Beschleunigungsgebieten (§ 6b WindBG)
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), das am 15. August 2025 in Kraft getreten ist, wurden neue Genehmigungserleichterungen für die Windenergie an Land geschaffen. Zentrale Vorschrift ist dabei § 6b WindBG. Die Regelung gilt für Windenergieanlagen, zugehörige Nebenanlagen sowie Energiespeicher am selben Standort in ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten.
Fällt ein Vorhaben sowohl in den Anwendungsbereich des § 6 WindBG als auch des § 6b WindBG, gilt grundsätzlich § 6 WindBG – es sei denn, der Antragsteller verlangt die Anwendung des § 6b WindBG (vgl. § 6b Abs. 9 WindBG).
In den von § 6b Abs. 2 WindBG erfassten Zulassungsverfahren ist weder eine UVP noch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach§ 34 Abs. 1 BNatSchG durchzuführen. Auch die artenschutzrechtliche Prüfung der Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie die Prüfung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele nach § 27 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) entfallen. An ihre Stelle tritt eine Überprüfung der Umweltauswirkungen auf Basis vorhandener Daten. Die Zulassungsbehörde prüft, „ob eindeutige Nachweise vorliegen“, dass das Vorhaben auch bei Durchführung der vom Vorhabenträger vorgeschlagenen Maßnahmen „höchstwahrscheinlich erhebliche unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen angesichts der ökologischen Empfindlichkeit des Gebiets“ haben wird, die bei den Umweltprüfungen auf Planebene nicht ermittelt wurden. Dabei wird auch geprüft, ob die Anforderungen der §§ 34, 44 Abs.1 BNatSchG oder des § 27 WHG eingehalten werden können (§ 6b Abs. 3 WindBG).
Liegen derartige Nachweise nicht vor, ordnet die Zulassungsbehörde - unter Berücksichtigung der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen - geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen an, sofern sie erforderlich sind (§ 6b Abs. 5 WindBG). Werden hingegen erhebliche Umweltauswirkungen nachgewiesen, ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Darüber hinaus ordnet die Behörde geeignete und verhältnismäßige Minderungs- oder – soweit erforderlich – Ausgleichsmaßnahmen an (§ 6b Abs. 6 WindBG). Sind solche erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Arten nicht verfügbar oder fehlen die hierfür notwendigen Daten, ist eine Ausgleichszahlung zu leisten (§ 6b Abs. 7 WindBG).
Die Überprüfung der Umweltauswirkungen ist innerhalb von 45 Tagen ab Eingang der vollständigen Unterlagen, bei Repowering-Vorhaben innerhalb von 30 Tagen abzuschließen (§ 6b Abs. 4 WindBG).
Bestandserfassungen
Eine Kartierung durch den Antragsteller ist für die Überprüfung nicht erforderlich. Der Vorhabenträger kann jedoch freiwillig Kartierungen durchführen und die Ergebnisse der Zulassungsbehörde zur Verfügung stellen. Außerhalb von Beschleunigungsgebieten oder, soweit die Sonderregelungen des § 6b WindBG nicht anwendbar sind, bleiben Bestandserfassungen weiterhin erforderlich. Diese erfolgen nach anerkannten Fachstandards und etablierten Methoden.
Mithilfe einer Habitatpotenzialanalyse können beispielsweise Erkenntnisse über die Nutzung der Vorhabenfläche als Nahrungshabitat erlangt werden. Eine weitere Methode ist die Probabilistik. Mit ihrer Hilfe lässt sich auf Grundlage von Flug- und Raumnutzungsdaten das Kollisions- bzw. Tötungsrisiko einzelner Vogelarten an Windenergieanlagen rechnerisch ermitteln und ins Verhältnis zum allgemeinen Grundrisiko setzen.
Schutzmaßnahmen
Zum Schutz von Fledermäusen wurden inzwischen praktikable Lösungen gefunden. So werden die Anlagen zu den Hauptaktivitätszeiten der nachtaktiven Tiere in wärmeren Nächten mit niedrigen Windgeschwindigkeiten zeitweise abgeschaltet.
Zum Schutz kollisionsgefährdeter Vogelarten kommen sowohl planerische als auch technische Maßnahmen zum Einsatz. An erster Stelle steht die Standortwahl, bei der konfliktträchtige Bereiche wie Brut- oder Rastgebiete möglichst von vornherein ausgeschlossen werden. Durch eine unattraktive Gestaltung der Flächen unter den Rotoren kann zudem verhindert werden, dass schlaggefährdete Arten gezielt angelockt werden. Ein möglichst großer Abstand der Rotorunterspitze zum Boden reduziert ebenfalls das Kollisionsrisiko, da viele Vogelarten in geringeren Flughöhen unterwegs sind.
Darüber hinaus werden Windenergieanlagen bei bestimmten Bewirtschaftungsmaßnahmen, etwa während der Mahd, zeitweise abgeschaltet. In diesen Zeiträumen erhöht sich das Nahrungsangebot für Greifvögel, wodurch auch das Kollisionsrisiko steigt.
Zunehmend werden auch technische Antikollisionssysteme eingesetzt. Diese erkennen anfliegende Großvögel automatisch und lösen bei Bedarf eine kurzzeitige Abschaltung der Anlage aus.
Eine Liste fachlich anerkannter Schutzmaßnahmen enthält Anlage 1, Abschnitt 2 zu § 45b Absatz 1 bis 5 BNatSchG.
Runder Tisch Artenschutz
Der Arbeitskreis „Runder Tisch Artenschutz“ trifft sich ein- bis zweimal jährlich. Er dient dem Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Behörden, Verbänden, Gutachter- und Projektbüros sowie der Wissenschaft über aktuelle Themen im Bereich Natur- und Artenschutz.
Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung. Grundidee des Runden Tisches ist es, dass die FA Wind und Solar einem Kreis von Fachleuten eine Plattform bietet zum Austausch und zur Diskussion. Themenvorschläge werden vorab eingesammelt und Personen aus dem Teilnehmerkreis haben die Möglichkeit, einen Impuls-Vortrag zu halten. Konkret heißt das also: Die Teilnehmenden bestimmen Inhalt und Ablauf der Veranstaltung.
Die Treffen beschäftigten sich in den ersten Jahren vor allem mit der gemeinsamen Evaluation von Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen bei Windenergieprojekten. In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen und Gesetzesgrundlagen hinsichtlich des Artenschutzes wesentlich geändert, insbesondere durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2022 sowie die Umsetzung der EU-Notfallverordnung auf Bundesebene durch den § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz. Zudem wurden neue Methoden und Techniken zum Schutz gefährdeter Arten sowie zur Beurteilung von Risiken erstellt, die beim Thema Artenschutz zunehmend im Fokus stehen. Von großem Interesse sind auch Ergebnisse und Zwischenstände aus laufenden oder abgeschlossenen Forschungsprojekten.
Wenn Sie Interesse haben, sich mit einem Beitrag in den Arbeitskreis einzubringen, melden Sie sich bitte über nachstehenden Kontakt am Ende der Seite.
Bisherige Treffen Runder Tisch Artenschutz
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Eigene Aktivitäten
Meldungen
Länderinformationen
Hier finden Sie Daten und Fakten der Bundesländer zur Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Angebotsbreite reicht von energiepolitischen Zielsetzungen über planungs- und artenschutzrechtliche Vorgaben bis hin zu Beratungs-, Finanzierungs- und Forschungseinrichtungen.
Weiterführende Informationen
- ProBat: Online-Tool zur Berechnung fledermausfreundlicher Betriebsalgorithmen von Windenergieanlagen
- Voigt, C., Scholz, C., Ellerbrok, J. et al. (2024): Die Auswirkungen von Windenergieanlagen an Waldstandorten auf Fledermäuse. In: Anliegen Natur, 46 (2) 2024, S. 111 ff.
- Ellerbrok, J., Farwig, N., Peter, F. et al. (2023): Forest bat activity declines with increasing wind speed in proximity of operating wind turbines. In: Global Ecology and Conservation, Volume 49
- Bundesamt für Naturschutz (2023): ProBat 7 – Intelligentes WEA-Betriebsmanagement zum Schutz der Fledermäuse als Genehmigungsauflage für Windenergieanlagen - Praxisinfo
- Behr, O., Brinkmann, R., Hochradel, K. et al. (2018): Bestimmung des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen in der Planungspraxis (RENEBAT III) - Endbericht
- Behr, O., Brinkmann, R., Korner-Nievergelt, F. et al. (2015): Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen (RENEBAT II). In: Schriftenreihe Umwelt und Raum, Bd. 7
- Brinkmann R., Behr, O., Niermann I. et al. (2011): Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen. In: Schriftenreihe Umwelt und Raum, Bd. 4
- TB Raab GmbH (2024): Erweiterung der Wissensbasis zum Flugverhalten des Rotmilans mittels GPS-gestützten Telemetrie-Daten in Hessen, Studie im Auftrag des HMWVW, Abschlussbericht
- Mercker, M., Raab, R., Liesenjohann, T. et al. (2024): Fortsetzungsstudie Probabilistik
- Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2024): Vermeiden oder Lenken: Raumnutzungsverhalten von Milanen in der Nähe von Windparks. PraxisInfo 9
- Raab, R. (2024): Erweiterung der Wissensbasis zum Flugverhalten des Rotmilans mittels GPS[1]gestützten Telemetrie-Daten in Hessen. Präsentation der Zwischenergebnisse
- ARSU GmbH (2023): Fachgutachten zur Ermittlung des Flugverhaltens des Rotmilans im Windparkbereich unter Einsatz von Detektionssystemen in Hessen
- Fachagentur Windenergie an Land (Hrsg.) (2023): Schwerpunkträume zum Artenschutz in der Windenergieplanung – Methodische Ansätze zur planerischen Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung
- Bundesamt für Naturschutz (2023): Prüfung der Wirksamkeit von Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung des Tötungsrisikos von Milanen bei Windkraftanlagen. Endbericht zum F+E-Vorhaben. BfN-Schriften 669
- Mercker, M., Liedtke, J., Liesenjohann T. et al. (2023): Pilotstudie „Erprobung Probabilistik“: Erprobung probabilistischer Methoden hinsichtlich ihrer fachlichen Voraussetzungen mit dem Ziel der Validierung der Methode zur Ermittlung des vorhabenbezogenen Tötungsrisikos von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten an Windenergieanlagen. Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
- Kaifel, A., Amann, U., Zoll, M. et al. (2023): BirdRecorder. Entwicklung und Erprobung eines Systems zur Vermeidung von potenziellen Auswirkungen auf Vögel durch die Windenergienutzung. BfN-Schriften 651
- Wulfert, K., Köstermeyer, H., Lau, M. (2022): Vögel und Windenergienutzung. Best Practice-Beispiele und planerische Ansätze zur Konfliktlösung. BfN-Schriften 634
- Reichenbach, M., Reers, H., Günther, F. et al. (2022): Auswirkungen von WEA auf die akustische Aktivität ausgewählter Waldvogelarten. BfN-Schriften 643
- LAG VSW (2020): Fachliche Empfehlungen für avifaunistische Erfassung und Bewertung bei Windenergieanlagen-Genehmigungsverfahren
- Heuck, C.; Sommerhage, M.; Stelbrink, P. et al. (2019): Untersuchung des Flugverhaltens von Rotmilanen in Abhängigkeit von Wetter und Landnutzung unter besonderer Berücksichtigung vorhandener Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Vogelsberg. Im Auftrag des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Abschlussbericht / Weitere Informationen und Karten
- Coppes, J.; Bollmann, K.; Braunisch, V.; et al. (2019): Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Auerhühner. Hrsg.: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Projektabschlussbericht
- Grünkorn, T.; Welcker, J. (2019): Erhebung von Grundlagendaten zur Abschätzung des Kollisionsrisikos von Uhus an Windenergieanlagen im nördlichen Schleswig-Holstein. Im Auftrag des Landesverbandes Eulen-Schutz Schleswig-Holstein e. V. und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND), Schleswig-Holstein
- Miosga, O.; Bäumer, S., Gerdes, S. et al. (2019): Telemetriestudien am Uhu. In: Natur in NRW 1/2019 S. 36-40
- WWF (2018): Regionale Auswirkungen des Windenergieausbaus auf die Vogelwelt - eine exemplarische Untersuchung von sechs bundesdeutschen Landkreisen
- Blew, J.; Albrecht, K.; Reichenbach, M. et al. (2018): Wirksamkeit von Maßnahmen gegen Vogelkollisionen an Windenergieanlagen. In: BfN-Skripten 518
- Grünkorn, T.; Blew, J.; Coppack, T. et al. (2016): Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif)Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen (PROGRESS). Schlussbericht / Zusammenfassung
- KNE (2024): Detektionssysteme zur ereignisbezogenen Abschaltung von Windenergieanlagen zum Schutz von tagaktiven Brutvögeln
- KNE (2023): Einsatz von Antikollisionssystemen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit.
- KNE (2022): Regelungen zu Antikollisionssystemen in den Leitfäden der Länder
- KNE (2021): Anforderungen an Antikollisionssysteme zum Schutz von Vögeln an Windenergieanlagen. Checkliste für eine qualifizierte Entscheidung über die Anwendbarkeit
- Reichenbach, M., Reers, H., Greule, S. (2021): Wie gut schützt IdentiFlight den Rotmilan (Milvus milvus)? Untersuchungen zur Wirksamkeit eines Kamerasystems zum Schutz vor Kollisionen an Windenergieanlagen
- Reichenbach, M., Aussieker, T., Holzmüller, J. (2020): Wirtschaftliche Aspekte ereignisbezogener Abschaltungen zum Vogelschutz an Windenergieanlagen. Brutplatzszenarien – Ertragseinbußen – Einfluss auf die Anlagentechnik
- Aschwanden, J., Liechti, F. (2020): Erprobung des automatischen Vogeldetektionssystems Identiflight auf dem Testfeld des WindForS im Rahmen der Naturschutzbegleitforschung (NatForWINSENT), Schweizerische Vogelwarte, Sempach
- McClure, C., Rolek, B., Dunn, L. et al. (2020): Eagle fatalities are reduced by automated curtailment of wind turbines
- Bundesamt für Naturschutz (2020): Technische Systeme zur Minderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen. BfN-Skripten 571
- KNE (2020): Synopse: Technische Systeme zur Vermeidung von potenziellen Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse durch die Windenergienutzung
- KNE (2019): Dokumentation der Fachkonferenz „Vogelschutz an Windenergieanlagen - Detektionssysteme als Chance für einen naturverträglichen Windenergieausbau?"
Laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben zum Thema Natur- und Artenschutz und Windenergie finden Sie in der Projektdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz (BfN): Projektdatenbank | Naturschutz und Energiewende
- Welcker, J. und Liedtke, J. (2025): Innovative camera technology indicates low collision risk of nocturnal bird migration at wind turbines.
- KNE (2025): Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022. Überblick über die neuen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land mit Fokus auf die Signifikanz- und Ausnahmeprüfung. Aktualisierung vom 21. März 2025
- Musiol, F., Anger, J., Stark, H. et al. (2023): Umsetzung der Naturschutzforschung am Windtestfeld an Land NatForWINSENT II: Phase 1 – Vorher-Untersuchungen. BfN-Schriften 649
- Reichenbach, M., Steinkamp, T., Menke, K. (2023): Fachkonzept Habitatpotenzialanalyse - Teilbericht des Projekts: Standardisierung der artenschutzfachlichen Methode im Genehmigungs- und Planungsverfahren
- European Commission (o. Jg.): Managing and protecting Natura 2000 sites
- KNE (2022): Individuen- und Populationsschutz beim Ausbau der Windenergie an Land. Eine Einführung in die Thematik
- Agora Energiewende (2021): Windenergie und Artenschutz – Wege nach vorn
- Stiftung Klimaneutralität (2021): Klimaschutz und Artenschutz - Regelungsvorschlag
- Trusch, R., Falkenberg, M. & Mörtter, R. (2021), Anlockwirkung von Windenergieanlagen auf nachtaktive Insekten. In: Carolinea 78 (2020): 73-128
- Bernotat, D, Dirschke, V. (2021): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen; 4. Fassung
- Hofmann, E. (2020): Artenschutz und Europarecht im Kontext der Windenergie. Der Klimaschutz und die Auslegung der Ausnahmeregelungen der Vogelschutzrichtlinie
- Riedl, U., Stemmer, B., Philipper, S. et al. (2020): Szenarien für den Ausbau der erneuerbaren Energien aus Naturschutzsicht, BfN-Skripten 570
- BfN Praxisinfo (9/2020): Natur- und Landschaftsschutz: GIS-gestützte Szenarien zur Windenergie
- BUND, DNR, DUH, Germanwatch, Greenpeace, NABU, WWF (2020): Thesenpapier zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie
- Stiftung Umweltenergierecht (2020): Gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung
- Thrän, D., Bunzel, K., Bovet, J. (et al.) (2020): Naturschutzfachliches Monitoring des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Strombereich und Entwicklung von Instrumenten zur Verminderung der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft
- BUND, BDVL, BWE-LV, LNV, NABU (2019): Gute Artenschutzgutachten – Qualitätskriterien für Artenschutzgutachen
- WWF (2019): Windenergie an Land - Den Ausbau beschleunigen und mit Rücksicht auf Mensch und Natur gestalten
- Radchuk, V., Reed, T., Teplitsky, C. et al. (2019): Adaptive responses of animals to climate change are most likely insufficient, Nature Communications, doi: 10.1038/s41467-019-10924-4
- Wuppertal Institut (2019): Strategien für eine naturverträgliche Energiewende
Ansprechpersonen
Quelle: Studio Monbijou, Berlin
Claudia Bredemann
Referentin Natur- und Artenschutz, Planung und Genehmigung
Quelle: Xavier Bonnin
Dr. Dirk Sudhaus
Forschungskoordinator und stellv. Geschäftsführer













































