Die 27-seitige Broschüre „Windenergienutzung und Gebietsschutz“ behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und landesweiter Ebene sowie die spezifischen Anforderungen für unterschiedliche Schutzgebietskategorien, darunter Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete. Die Broschüre thematisiert in einzelnen Kapiteln je eine Schutzgebietskategorie und führt tabellarisch pro Bundesland die geltenden Vorgaben der Landesplanung auf. Stets beantwortet jedes Kapitel die Frage: Welche Regelungen gelten, wenn Planungsbehörden Flächen zur Windenergienutzung ausweisen oder ausschließen?
Planungsbehörden, die Flächen zur Windenergienutzung ausweisen, richten sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und den Landesnaturschutzgesetzen der Bundesländer. Weiterhin beachten sie Satzungen zur Unterschutzstellung sowie landesplanerische Vorgaben. Diese Regelungen beeinflussen, ob und welche Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden: Die Windenergienutzung ist unzulässig in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen. Viele landesplanerische Regelwerke empfehlen Vorsorgeabstände zu besonders streng geschützten Schutzgebieten.
Nach der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes Anfang 2023 können Windenergiegebiete in Landschaftsschutzgebieten einfacher als zuvor ausgewiesen werden. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn sich diese mit Natura-2000-Gebieten überschneiden.