Hintergrundpapier "Windenergienutzung und Gebietsschutz"

Zweite Auflage des Hintergrundpapiers "Windenergienutzung und Gebietsschutz" veröffentlicht.
Wind
Pressemitteilung
# Themen Natur- und Artenschutz

Ob Planungsbehörden Flächen zur Nutzung der Windenergie in Schutzgebieten ausweisen oder ausschließen, hängt von gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Natur und Landschaft ab. In der heute veröffentlichten zweiten Auflage des Hintergrundpapiers "Windenergienutzung und Gebietsschutz" gibt die Fachagentur für Windenergie an Land einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Regelungen und die landesplanerischen Vorgaben für Schutzgebiete.

Die Neuauflage berücksichtigt die 2023 umfangreich geänderten Regelungen auf Bundes- und Landesebene im Zuge des Flächenbedarfs zur Erreichung der Energieziele.

Weiterhin veröffentlicht die FA Wind heute zwei Prüfschemata. Sie richten sich an Genehmigungsbehörden, die bei der Genehmigung von Windenergieanlagen den Artenschutz prüfen.

Hintergrundpapier "Windenergienutzung und Gebietsschutz"

Die 27-seitige Broschüre „Windenergienutzung und Gebietsschutz“ behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und landesweiter Ebene sowie die spezifischen Anforderungen für unterschiedliche Schutzgebietskategorien, darunter Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete. Die Broschüre thematisiert in einzelnen Kapiteln je eine Schutzgebietskategorie und führt tabellarisch pro Bundesland die geltenden Vorgaben der Landesplanung auf. Stets beantwortet jedes Kapitel die Frage: Welche Regelungen gelten, wenn Planungsbehörden Flächen zur Windenergienutzung ausweisen oder ausschließen?

Planungsbehörden, die Flächen zur Windenergienutzung ausweisen, richten sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und den Landesnaturschutzgesetzen der Bundesländer. Weiterhin beachten sie Satzungen zur Unterschutzstellung sowie landesplanerische Vorgaben. Diese Regelungen beeinflussen, ob und welche Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden: Die Windenergienutzung ist unzulässig in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen. Viele landesplanerische Regelwerke empfehlen Vorsorgeabstände zu besonders streng geschützten Schutzgebieten.

Nach der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes Anfang 2023 können Windenergiegebiete in Landschaftsschutzgebieten einfacher als zuvor ausgewiesen werden. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn sich diese mit Natura-2000-Gebieten überschneiden.

Prüfschemata Artenschutz

Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen prüfen Genehmigungsbehörden, ob die Vorgaben des Artenschutzrechts eingehalten werden. Ob Behörden dies nach den Regelungen des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) oder des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) prüfen, ist abhängig von dem Standort einer beantragten Windenergieanlage und vom Datum des Genehmigungsantrags oder der Entscheidung des Vorhabenträgers. Um hier leichter den Überblick zu behalten, hat die FA Wind ein Prüfschema entwickelt.

In einem zweiten Schema hat die FA Wind den Ablauf der modifizierten artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 6 WindBG dargestellt.

FA Wind (2024): Windenergienutzung und Gebietsschutz (2. Auflage)
Dateiformat: pdf, Dateigröße: 410 KB
Modifizierte artenschutzrechtliche Prüfung
Dateiformat: pdf, Dateigröße: 66 KB
FA-Wind_Pruefung_nach_BNatSchG_o_WindBG.pdf
Dateiformat: pdf, Dateigröße: 46 KB

Kontakt

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Dr. Dirk Sudhaus
Forschungskoordinator und stellv. Geschäftsführer
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