Fast jedes Windrad von Abschaltauflagen betroffen

Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht Studie zu Abschaltauflagen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen.
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# Themen Genehmigung, Natur- und Artenschutz

Ein Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht hat erstmals empirisch untersucht, wie viele der von 2014 bis 2019 genehmigten Windenergieanlagen in Deutschland tatsächlich von Abschaltauflagen betroffen sind. Das Ergebnis: Bei 94 Prozent der untersuchten Anlagen werden zeitliche Betriebsbeschränkungen im Genehmigungsbescheid festgeschrieben.

Zeitliche Betriebsbeschränkungen sind ein gängiges Instrument, um die Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen sicherzustellen. Sie erfolgen in der Regel durch Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid und dienen dazu, den Betrieb der Anlagen mit anderen Schutzgütern wie Mensch und Tier in Einklang zu bringen. Abschaltauflagen verpflichten Anlagenbetreiber, Windräder zu bestimmten Zeiten oder Anlässen vollständig abzuschalten oder den Betrieb zu drosseln, um die Auswirkungen auf bestimmte Schutzgüter zu minimieren.

Die Studie zeigt, dass vor allem artenschutzbedingte Auflagen eine Rolle spielen. Rund 75 Prozent der Anlagen sind davon betroffen, wobei der Schutz von Fledermäusen mit 71 Prozent den größten Anteil ausmacht. Nur ein Drittel der Anlagen wird zum Schutz von Vögeln in deren Betriebsweise eingeschränkt, wobei sich hiervon rund die Hälfte auf den Schutz von Rotmilanen bezieht (17 Prozent). Weitere Gründe für Abschaltauflagen waren die Begrenzung von Schattenwurf (68 Prozent), Eiswurf (53 Prozent), Lärm (39 Prozent) und Turbulenzwirkungen (9 Prozent).

Die Beschränkungen zum Schutz bedrohter Vogel- und Fledermausarten sowie vor Lärm und Turbulenzwirkungen nahmen im betrachteten Zeitraum tendenziell zu. Zudem stelle das Forscherteam einen Anstieg der Abschaltauflagen von Nord nach Süd fest.

Weitere Informationen:

Stiftung Umweltenergierecht (2024): Betriebsbeschränkende Nebenbestimmungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen