• Der Planungsprozess für Windenergievorhaben ist komplex

    Planung

    Nahaufnahme auf einen Tisch. Dort sind zwei Hände und ein Modell einer Windenergieanlagen zu sehen.

PLANUNG

Bereits im Planungsprozess werden wichtige Weichen für den Ausbau der Windenergie gestellt. Dabei gilt es, eine Vielzahl unterschiedlicher Interessen miteinander in Einklang zu bringen.

Die Länder müssen im Rahmen einer Positivplanung bestimmte Anteile ihrer Landesfläche für die Windenergienutzung ausweisen. So schreibt es das Windenergieflächenbedarfsgesetz vor. Bis Ende 2027 bzw. Ende 2032 sollen sie die gesetzlich festgelegten Flächenanteile bereitstellen.

Um einen geordneten Ausbau zu ermöglichen und Konflikte mit anderen Nutzungsarten und Interessen zu vermeiden, wird die Windenergienutzung durch landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne oder Flächennutzungspläne gesteuert. Die Länder entscheiden, auf welcher Planungsebene sie die Flächen ausweisen. Die meisten Länder haben sich für eine regionalplanerische Lösung entschieden.

Bei den gesetzlichen Flächenvorgaben (sog. Flächenbeitragswerte) handelt es sich um Mindestziele, die auch überschritten werden können. Die Länder können also auch mehr Fläche für die Windenergienutzung ausweisen, als gesetzlich vorgegeben ist. Windenergieanlagen sind gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch im Außenbereich privilegiert. Das bedeutet, dass Windenergieanlagen vorrangig dort errichtet und betrieben werden sollen. Mit dem Erreichen der gesetzlich vorgegebenen Flächenbeitragswerte gilt diese Privilegierung nur noch innerhalb planerisch ausgewiesener Windenergiegebiete. Außerhalb des Plangebiets können Windenergieanlagen als sonstige Vorhaben zugelassen werden. Hierfür gelten allerdings strengere Voraussetzungen.

Titelbild Hintergrundpapier der Fachagentur Wind und Solar: Hintergrundpapier: Feststellung des Erreichen der Flächenziele
Hintergrundpapier zum Erreichen der Flächenbeitragswerte

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Portrait Claudia Bredemann
Claudia Bredemann
Referentin Natur- und Artenschutz, Planung und Genehmigung
Bild folgt später (C) Huma Kabakci @unsplash
Antonia Siemer
Rechtsreferentin