Rotmilan im Flug vor blauem Himmel
Publikation
Wind

# Themen Natur- und Artenschutz

Stand 01.11.2022

Kurzinformation

Im Folgenden werden exemplarische Berechnungen durch- geführt, die zeigen, auf welche Änderungen der Eingangs- größen die Formeln in Anlage 2 BNatSchG reagieren. Diese Beispielrechnungen erfolgen anhand einer Windenergiean- lage mit fünf Megawatt Leistung, einem Gütefaktor von 89 Prozent und 2.700 Vollbenutzungsstunden (entspricht gut 3.000 Vollbenutzungsstunden am Referenzstandort). Mit 89 Prozent wurde ein Gütefaktor knapp unter der Schwelle von 90 Prozent gewählt, da dies Vergleichsrechnungen der Zumutbarkeitsschwellen bei sechs bzw. acht Prozent des Er- tragsverlusts ermöglicht. Wenn im Beispielsfall nicht anders beschrieben, beträgt die Zumutbarkeitsschwelle sechs Pro- zent.