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Abstandsvorgaben für ausgewählte störungssensible Arten hinsichtlich Windenergie im Vergleich
Störungssensible Arten hinsichtlich Windenergie in den Ländern gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Quelle: Phil Robson, Unsplash.com
Publikation
Wind
# Themen
Natur- und Artenschutz,
Planung
Stand
01.09.2025
Übersicht
Die Zusammenstellung wird fortlaufend aktualisiert, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Juli 2025
Störungssensible Arten sind Tierarten, die durch Windenergieanlagen empfindlich beeinträchtigt werden können – vor allem bestimmte Vogelarten wie Wiesenbrüter. Für sie gelten in den Ländern spezifische Prüf- und/oder Abstandsradien, die bei Windenergieplanung eine zentrale Rolle spielen (gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Grundlage hierfür sind die Leitfäden und Erlasse der Länder. Die vorliegende Zusammenstellung listet die in den Ländern gelten Regelungen je Vorgelart auf.
Die Abstandsvorgaben beziehen sich auf Brutvorkommen bzw. Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Zu beachten ist, dass die Abstandsvorgaben trotz mitunter gleicher Bezeichnungen unterschiedliche (Rechts-)Wirkungen in den Ländern aufweisen. So sind in manchen Nahbereichen Windenergieanlagen hinsichtlich des Störungsverbots ausgeschlossen, während in anderen der Bereich nach Vorlage eines Maßnahmenkonzepts unterschritten werden kann. Die genauen Definitionen finden Sie in der Länderübersicht zu störungssensiblen Arten der Fachagentur Wind und Solar.