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Publikation
Wind

# Themen Natur- und Artenschutz, Planung

Datum der Entscheidung 04.10.2024

Stand der Bearbeitung Oktober 2025

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 5 KO 776/21

Rechts-/Themengebiet Natur- und Artenschutz, Raumordnung

  1. Der Regionalplan Ostthüringen - Sachlicher Teilplan Windenergie - ist unwirksam. Er ist abwägungsfehlerhaft, soweit er die übergeleiteten Landschaftsschutzgebiete als harte Tabuzonen ausgewiesen hat. (Rn. 57) (Rn. 61)
  2. Eine Windenergieanlage ist unzulässig, wenn dadurch das Tötungsrisiko von WEA-sensiblen Vogelarten signifikant erhöht wird. (Rn. 86)
  3. Mit Inkrafttreten des mit Wirkung zum 29. Juli 2022 neu eingeführten § 45b BNatSchG hat der Gesetzgeber für die Beurteilung der Signifikanz abschließende Regelungen für die in der Anlage 1 zu dieser Vorschrift aufgeführten Vogelarten getroffen. (Rn. 90)
  4. Für Vogelarten, die in der Anlage 1 nicht aufgeführt sind, besteht bereits von Gesetzes wegen kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. (Rn. 98)
  5. Für Genehmigungsverfahren, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, steht dem Antragsteller nach § 74 Abs. 4 BNatSchG n.F. ein Wahlrecht zu, ob er die Anwendung der neuen Vorschrift verlangt. (Rn. 92)

(amtliche Leitsätze)