Am 28. Juni 2022 trat das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit neuen Regelungen u. a. zur artenschutzrechtlichen Beurteilung der Betroffenheit von Brutvögeln in Kraft. Die Anlage 2 des Gesetzes enthält dabei zahlreiche Formeln zur Berechnung der Zumutbarkeitsschwelle, des Basisschutzes in der Ausnahme sowie der Höhe der erforderlichen Zahlungen in ein Artenhilfsprogramm. Die Excel-Datei als Arbeitshilfe vereinfacht die Berechnung der verschiedenen Parameter wesentlich.
Die Fachagentur Wind hat die Anwendungshilfe 2023 aktualisiert.
Zum erleichterten Umgang mit der Berechnung der Formeln in Anlage 2 des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Fachagentur Windenergie an Land eine Excel-Datei als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt.