• Subjektive Wahrnehmung und rechtlicher Rahmen

    Landschaftsbild

    Kommune mit hügeliger Landschaft im Hintergrund, auf der Windenergieanlagen stehen

SCHUTZ DES LANDSCHAFTSBILDES

Der Ausbau der Windenergie verändert das Landschaftsbild sichtbar - eine Entwicklung, die sowohl planerische als auch gesellschaftliche Herausforderungen mit sich bringt. Während das Bundesnaturschutzgesetz den Schutz des Landschaftsbildes festschreibt, genießt der Ausbau der erneuerbaren Energien Vorrang.

Im Zuge des beschleunigten Windenergieausbaus werden Windenergieanlagen im Landschaftsbild zunehmend präsenter. Dadurch gewinnt auch die öffentliche und politische Wahrnehmung zunehmend an Bedeutung. Veränderungen im Landschaftsbild, die als zu drastisch empfunden werden, können das Identitäts- und Heimatgefühl beeinträchtigen. Daher ist bereits bei der Standortwahl für Windenergieanlagen ein hohes Maß an Sensibilität erforderlich.

Landschaftsbild als planungspraktische und politische Herausforderung

Die Bewertung des Landschaftsbildes stellt eine komplexe Aufgabe dar, die stark von den subjektiven Wahrnehmungen der Menschen abhängt. Die Frage, was als „schön“ oder „hässlich“ empfunden wird, entzieht sich klaren, universellen Antworten.

Kulturlandschaften – ob flach und weitläufig oder bergig und stark strukturiert – sind einem kontinuierlichen Wandel unterworfen. Der Mensch prägt und verändert sie stetig entsprechend seiner Bedürfnisse und Raumansprüche. Die ästhetische Qualität einer Landschaft wird einerseits in Kunstformen wie Literatur und Fotografie bewahrt und idealisiert. Andererseits unterliegt das Schönheitsempfinden einem fortlaufenden Wandel. Es ist beeinflusst durch die visuellen Gewohnheiten, Erfahrungen und kulturellen Vorstellungen, die sich über Generationen hinweg verändern.

Vielfalt und Dynamik prägen unser ästhetisches Empfinden und beeinflussen daher auch den planerischen Umgang mit dem Landschaftsbild. Im Kontext der Planung von Windenergieanlagen ist es wichtig, Eingriffe in das Landschaftsbild möglichst objektiv zu bewerten. Die Herausforderung besteht darin, diese subjektiven Wahrnehmungen im Planungsprozess transparent und nachvollziehbar zu integrieren.

Der Schutz des Landschaftsbildes in Bezug auf die Akzeptanz der Windenergie

Der Schutz des Landschaftsbildes ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert. Laut § 1 BNatSchG sind Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft zu bewahren. Eingriffe in das Landschaftsbild unterliegen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 13 ff. BNatSchG). Da Windenergieanlagen aufgrund ihrer Höhe weithin sichtbar sind, gelten sie meist als nicht ausgleichbar (§ 15 Abs. 2 BNatSchG), sodass eine Ersatzleistung in Geld erforderlich ist (§ 15 Abs. 6 BNatSchG). Die Regelungen zur Kompensation variieren je nach Bundesland: Einige Länder haben gesetzliche Ermächtigungen geschaffen, andere regeln die Bewertung und Ersatzgeldberechnung durch ministerielle Erlasse.

Rechtliche Abwägung und gesellschaftliche Akzeptanz

Das Baugesetzbuch (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB) nennt den Schutz des Landschaftsbildes als öffentlichen Belang. Eine „Verunstaltung des Landschaftsbildes“ wurde von der Rechtsprechung nur in besonderen Fällen angenommen, etwa bei erheblichen Eingriffen in besonders schutzwürdige Landschaften. Seit 2021 ist der Ausbau der erneuerbaren Energien in § 2 EEG als „überragendes öffentliches Interesse“ verankert. Sie genießen damit Vorrang vor anderen öffentlichen Belangen, was bei einer Abwägung zugunsten der Windenergie zu berücksichtigen ist. Dennoch bleibt das Landschaftsbild ein entscheidender Faktor für die Akzeptanz von Windenergieprojekten in der Bevölkerung.

Ausblick

Im Zusammenhang mit der Energiewende wird in Gesellschaft und Politik intensiv diskutiert, in welchem Umfang der Ausbau der Windenergie das Landschaftsbild verändern darf, welche visuellen Eingriffe als akzeptabel gelten und wie sich Wahrnehmungsmuster in der Windenergieplanung berücksichtigen lassen. Die ambitionierten Ausbauziele für die Windenergie an Land werden unweigerlich zu weiteren sichtbaren Veränderungen der Landschaften führen.

Um die Akzeptanz von Veränderungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen auch in Zukunft zu fördern, ist es entscheidend, Bewertungsmethoden für die Auswirkungen auf das Landschaftsbild kontinuierlich weiterzuentwickeln und in der (landes-)planerischen Praxis anzuwenden. Das Ziel sollte sein, allgemeingültige Standards zu schaffen, die eine transparente und nachvollziehbare Abwägung ermöglichen. Dabei sind sowohl die ästhetischen Empfindungen der Bevölkerung als auch die Anforderungen an den Ausbau der erneuerbaren Energien zu berücksichtigen.

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Das Bildmotiv zeigt die Deutschlandkarte. Die einzelnen Bundesländer sind Umrisse sichtbar. Die Karte steht vor grünem Hintergrund.

Länderinformationen

Hier finden Sie Daten und Fakten der Bundesländer zur Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Angebotsbreite reicht von energiepolitischen Zielsetzungen über planungs- und artenschutzrechtliche Vorgaben bis hin zu Beratungs-, Finanzierungs- und Forschungseinrichtungen.

Weiterführende Informationen

Ansprechperson

Portrait Claudia Bredemann
Claudia Bredemann
Referentin Natur- und Artenschutz, Planung und Genehmigung
Dr. Julia Steinhorst
Referentin Beteiligung und Akzeptanz