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Länderübersicht: Störungssensible Arten Windenergie
Störungssensible Arten hinsichtlich Windenergie in den Ländern gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Quelle: Photo by Walter Brunner on Unsplash
Publikation
Wind
# Themen
Natur- und Artenschutz,
Planung
Stand
01.09.2025
Übersicht
Störungssensible Arten sind Tierarten, die durch Windenergieanlagen empfindlich beeinträchtigt werden können – vor allem bestimmte Vogelarten wie Wiesenbrüter. Für sie gelten in den Ländern spezifische Prüf- und/oder Abstandsradien, die bei Windenergieplanung eine zentrale Rolle spielen (gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Grundlage hierfür sind die Leitfäden und Erlasse der Länder. Die vorliegende Zusammenstellung listet die Regelungen je Bundesland auf.
Die Zusammenstellung wird fortlaufend aktualisiert, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Juli 2025.
Baden-Württemberg
Störungssensible Arten
Abstände um Brutvorkommen/Fortpflanzungs- und Ruhestätten (wenn nicht anders angegeben)
12 Arten
Nahbereich (vertiefte Einzelfallprüfung)
Empfohlener Mindestabstand (vertiefte Einzelfallprüfung zur Ermittlung der Fortpflanzungsstätten)
Abstände um Brutvorkommen/Fortpflanzungs- und Ruhestätten (wenn nicht anders angegeben)
14 Arten
Radius 1 (Störung)
Radius 2 (Störung)
Schreiadler
Radius 1: 3.000 m um Schreiadler-Schutzareale bzw. Waldschutzareale Radius 2: 6.000 m auf essenziellen und traditionellen Nahrungsflächen bzw. Aktionsräumen und Korridoren dorthin (ebenfalls Ausschlussbe-reich); auf sonstigen Flächen im 3–6 km-Radius sind WEA nur bei Umset-zung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen möglich.
Schwarzstorch
Radius 1: 3.000 m um Brutwälder
Wachtelkönig
Radius 1: 500 m (ggf. Vermeidungsmaßnahmen möglich)
Ziegenmelker
Radius 1: 500 m (ggf. Vermeidungsmaßnahmen möglich)
Große Rohrdommel
Radius 1: 500 m um Reviere
Zwergdommel
Radius 1: 500 m um Reviere
Großer Brachvogel
(Schwerpunktgebiete)
Radius 1: 1.000 m (Ausschluss)
Uferschnepfe
(Schwerpunktgebiete)
Radius 1: 1.000 m (Ausschluss)
Rotschenkel
(Schwerpunktgebiete)
Radius 1: 1.000 m (Ausschluss)
Kampfläufer
(Schwerpunktgebiete)
Radius 1: 1.000 m (Ausschluss)
Alpenstrandläufer
(Schwerpunktgebiete)
Radius 1: 1.000 m (Ausschluss)
Kornweihe, Sumpfohreule und Wiedehopf
Keine landesweiten Vorgaben, bei Vorkommen gelten Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Vogelschutzwarten (2015)
Abstände um Brutvorkommen/Fortpflanzungs- und Ruhestätten (wenn nicht anders angegeben)
15 Arten(-gattungen)
Mindestabstand zu Brutvorkommen
Prüfbereich für Nahrungshabitate, Schlafbereiche oder andere wichtige Habitate
Haselhuhn
Mindestabstand: 1.000 m
Prüfbereich: Freihalten von Korridoren zwischen den Vorkommen
Schwarzstorch
Mindestabstand: 3.000 m
Prüfbereich: 6.000 m
Wachtelkönig
Mindestabstand: 500 m
Wiedehopf
Mindestabstand: 1.000 m
Prüfbereich: 3.000 m
Ziegenmelker
Mindestabstand: 500 m
Zwergdommel
Mindestabstand: 1.000 m
Prüfbereich: 3.000 m
Enten
(Zug- und Rastvögel)
Mindestabstand: 10-fache Anlagenhöhe, insbesondere überregional bedeutende Rast-, Sammel-, Schlaf- und Mauserplätze sowie die damit korrespondierenden, essenziell bedeutenden Nahrungsflächen sowie Flugkorridore
Gänse
(Zug- und Rastvögel)
Mindestabstand: 10-fache Anlagenhöhe, insbesondere überregional bedeutende Rast-, Sammel-, Schlaf- und Mauserplätze sowie die damit korrespondierenden, essenziell bedeutenden Nahrungsflächen sowie Flugkorridore
Abstände um Brutvorkommen/Fortpflanzungs- und Ruhestätten (wenn nicht anders angegeben)
8 Arten/Gruppen
Nahbereich (Störung, die nicht mit Maßnahmen widerlegt werden kann)
Potenzieller Beeinträchtigungsbereich (Störung, die häufig mit Maßnahmen nicht widerlegt werden kann)
Erweiterter Prüfbereich (Störung durch Maßnahmen lösbar)
Seeadler*
Potenzieller Beeinträchtigungsbereich: 3.000 m
Prüfbereich: 3.000-6.000 m
Rotmilan*
Potenzieller Beeinträchtigungsbereich: 1.500 m
Prüfbereich: 1.500-4.000 m
Schwarzstorch*
Potenzieller Beeinträchtigungsbereich: 3.000 m
Prüfbereich: 3.000-6.000 m
Wasser- und Rastvögel mit bedeutenden Rastgebieten (namentlich Feuchtgebiete und der unmittelbare Küstenbereich)°
Störung für Rastvögel in Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz, Pufferzone: 500 m (auch außerhalb dieser Gebiete im Einzelfall für Kranich, Zwerg- und Singschwan)
Kranich°
Potenzieller Beeinträchtigungsbereich: 1.000 m
Brutkolonien von Möwen und Seeschwalben (> 10 Brutpaare); Trauerseeschwalbe alle Brutplätze°