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Publikation
Wind

# Themen Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 07.06.2023

Stand der Bearbeitung Dezember 2023

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 3a A 57/23

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauordnungsrecht

Dass die Genehmigung einer Windenergieanlage, bezogen auf Fledermäuse, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, ist plausibel, wenn die Windkraftanlage gemäß einer Nebenbestimmung in der Genehmigung im Zeitraum vom 15. Juli bis zum 15. September bei Windgeschwindigkeiten in Gondelhöhe unterhalb von 5,0 m/s und bei einer Lufttemperatur von 10°C im Windpark ohne Niederschlag eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang abzuschalten ist. (Rn.22) 

(amtlicher Leitsatz)