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    Finanzielle Teilhabe

    Photovoltaik-Freiflächenanlage

FINANZIELLE TEILHABE

An der Wertschöpfung durch Photovoltaik-Freiflächen können Gemeinden und Anwohnende profitieren. Können die Menschen vor Ort die Gemeinde einen Nutzen aus ihnen ziehen, kann das auch die Akzeptanz vor Ort deutlich verbessern.

Ein Weg finanzielle Teilhabe zu ermöglichen, sind gesetzliche Regelungen. Seit 2021 ist im EEG festgelegt, dass Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlangen umliegenden Kommunen eine Zahlung anbieten können. Diese Zahlung ist freiwillig. Seit 2023 kann die Zahlung auch für Bestandsanlagen angeboten werden. Zusätzlich haben einige Bundesländer Landesgesetze erlassen, die die Betreiber verpflichtet, Kommunen oder Anwohnende finanziell teilhaben zu lassen.

Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es zahlreiche weiterer Möglichkeiten, wie Kommunen und Anwohnende von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor Ort profitieren können.

Über eine finanzielle Teilhabe von Gemeinen oder Anwohnenden können sich auch neue Gestaltungsspielräume für Öffentlichkeitsbeteiligung entwickeln. So kann zum Beispiel partizipativ darüber entschieden werden, wie die aus erneuerbaren Energien eingenommenen Gelder in der Kommune verwendet werden. Andersherum können in Dialogverfahren auch Teilhabeformate entwickelt werden, die individuell an die lokalen Bedürfnisse angepasst sind.

Arten der finanziellen Bürgerbeteiligung

Mehr als nur finanzielle Vorteile 

Über finanzielle Teilhabe können sich auch neue Gestaltungsspielräume für Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnen, bspw. hinsichtlich der Verwendung der Gelder in der Kommune. Umgekehrt können in Dialogverfahren auch an die Bedürfnisse vor Ort angepasste Teilhabemodelle entwickelt werden.

Meldungen

Das Bildmotiv zeigt die Deutschlandkarte. Die einzelnen Bundesländer sind Umrisse sichtbar. Die Karte steht vor grünem Hintergrund.

Länderinformationen

Hier finden Sie Daten und Fakten der Bundesländer zur Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Angebotsbreite reicht von energiepolitischen Zielsetzungen über planungs- und artenschutzrechtliche Vorgaben bis hin zu Beratungs-, Finanzierungs- und Forschungseinrichtungen.

Weiterführende Informationen

Ansprechperson

Portraitbild Eva Eichenauer
Eva Eichenauer
Referentin Beteiligung und Akzeptanz