9. Runder Tisch Artenschutz
Während bei den vergangenen Treffen die gemeinsame Evaluation von Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen bei Windenergieprojekten im Fokus stand, bildete beim 9. Runden Tisch Artenschutz das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) den Schwerpunkt der Veranstaltung. Am Vormittag standen Erfahrungsberichte aus der Forschung im Mittelpunkt. Neben Impuls-Vorträgen – drei unter der Headline „Berichte aus der Forschung“ und zwei am Nachmittag zum BNatSchG – wurde Raum geboten für Diskussion und Erfahrungsaustausch, welche Auswirkungen die BNatSchG-Novelle von 2022 auf die Praxis der Akteure der Windbranche hat und noch haben wird.