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Anzahl der Nennungen störungssensibler Arten aus den Ländern
Störungssensible Arten hinsichtlich Windenergie in den Ländern gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Quelle: Fachagentur Wind und Solar
Publikation
Wind
# Themen
Natur- und Artenschutz,
Planung
Stand
01.09.2025
Übersicht
Die Zusammenstellung wird fortlaufend aktualisiert, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Juli 2025
Störungssensible Arten sind Tierarten, die durch Windenergieanlagen empfindlich beeinträchtigt werden können – vor allem bestimmte Vogelarten wie Wiesenbrüter. Für sie gelten in den Ländern spezifische Prüf- und/oder Abstandsradien, die bei Windenergieplanung eine zentrale Rolle spielen (gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Grundlage hierfür sind die Leitfäden und Erlasse der Länder. Die vorliegende Tabelle zeigt die Anzahl der Länder, die Regelungen für bestimmte Vogelarten erlassen haben.
Es ist zu beachten, dass in Thüringen (TH) windenergieempfindliche Arten im Allgemeinen gelistet sind. Die genauen Definitionen der Abstände und Parameter finden Sie in der Länderübersicht zu störungssensiblen Arten der Fachagentur Wind und Solar.