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Publikation
Wind

# Themen Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 26.06.2024

Stand der Bearbeitung Dezember 2024

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 5 KM 192/24, 5 KM 193/24

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Natur- und Artenschutz

  1. Das bloße Abstellen auf die kreisrunden Abstände um den jeweiligen Brutplatz, die zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens eingeführt wurden, genügt nicht ohne Weiteres zur Begründung einer nachträglichen Anordnung.
  2. Auf die globale Klimaerwärmung hat der Gesetzgeber insbesondere mit § 2 EEG reagiert. Es dürfte schon auf der Tatbestandsebene nicht genügen, das öffentliche Interesse am Klimaschutz nur bei der Frage der konkreten Bestimmung der Auflage, nicht aber bei Bewertung der Änderung der (Gesamt)Sachlage heranzuziehen.
  3. Es kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass die vor allem privatwirtschaftlich organisierte Errichtung von Windenergieanlagen langfristige, zumeist kreditfinanzierte Investitionen erfordern. Für den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ausbau der Windenergie und den Klimaschutz wäre es kontraproduktiv, wenn Vorhabenträger dem unkalkulierbaren Risiko nachträglicher Ansiedlung von geschützten Brutvogelarten derart ausgesetzt wären, dass gleichsam automatisch eine Abschaltung die Folge wäre. 

(redaktionelle Leitsätze)