• Betriebsgeräusche von Windenergieanlagen

    Schall

    Die Illustration zeigt ein menschliches Ohr mit Schallwellen.

SCHALL

Windenergieanlagen erzeugen Schall, dessen Auswirkungen bei der Planung und Genehmigung sorgfältig geprüft werden. Um die Lärmbelastung für Anwohnende so gering wie möglich zu halten, gelten vorgegebene Richtwerte gemäß TA Lärm. Durch technische Innovationen werden moderne Anlagen kontinuierlich optimiert, um effizient zu arbeiten und gleichzeitig möglichst leise zu bleiben.

Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen steht häufig das Thema Lärm im Mittelpunkt der Diskussion, denn Windenergieanlagen erzeugen im Betrieb – wie andere großtechnische Anlagen auch – Geräusche. Die als Schall bezeichneten Druckschwankungen, die sich wellenförmig in der umgebenden Luft ausbreiten, entstehen vor allem an den sich drehenden Rotorblättern. Auch Getriebe und Generator erzeugen Geräusche, die jedoch als weniger störend empfunden werden. Häufig wird auch die Frage gestellt, ob die entstehenden Schallimmissionen und insbesondere der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall gesundheitsgefährdend sind.

Der Rechtsrahmen für den Lärmschutz

Um die Beeinträchtigungen für den Menschen in einem vertretbaren Rahmen zu halten, werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen hohe Anforderungen zum Schutz der Anwohnenden vor Lärm gestellt. Wie bei allen anderen Industrieanlagen sind dabei die in § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) formulierten Anforderungen des Immissionsschutzrechts zu erfüllen.

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben des BImSchG und schlägt eine spezielle Prüfsystematik vor. Darüber hinaus legt sie anhand konkreter Richtwerte für Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete fest, inwieweit dort Schallimmissionen hinzunehmen sind.

Eine Genehmigung wird von der zuständigen Immissionsschutzbehörde nur erteilt, wenn diese Richtwerte nachweislich eingehalten werden können. Hierzu ist, bevor die Anlage errichtet werden kann, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Antragsteller eine Schallimmissionsprognose vorzulegen. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) empfiehlt derzeit für die Schallausbreitungsberechnung von Windenergieanlagen das sogenannte „Interimsverfahren“, das als Modifikation zur DIN ISO 9613-2 für hoch liegende Quellen eingeführt wurde.

Weitere Möglichkeiten der Lärmvorsorge

Auf Länderebene besteht die Möglichkeit, aus Gründen des Lärmschutzes pauschale Mindestabstände zu Wohngebieten festzulegen. Diese dürfen nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) künftig jedoch maximal 1.000 Meter betragen und gelten nur dann, wenn das jeweilige Bundesland zum Stichtag den entsprechenden „Flächenbeitragswert“ nach § 3 Abs. 1 WindBG erreicht hat.

Auch durch den technischen Fortschritt kann das Geräuschverhalten moderner Windenergieanlagen positiv beeinflusst werden. Die Rotorblätter, die für einen wesentlichen Teil der Betriebsgeräusche verantwortlich sind, werden kontinuierlich nicht nur im Hinblick auf einen höheren Wirkungsgrad, sondern auch im Hinblick auf eine Geräuschminderung optimiert. Die Schallemissionen können zudem – insbesondere nachts – durch Leistungs- und Drehzahlbegrenzungen der Anlage im „schalloptimierten Betriebsmodus“ reduziert werden.

Infraschall und Windenergieanlagen


Der Frequenzbereich, den die meisten Menschen hören können, liegt etwa zwischen 20 und 20.000 Hertz (Hz). Als Infraschall werden Schallwellen mit sehr niedrigen Frequenzen von 20 Hz und darunter bezeichnet, also Töne, die so tief sind, dass sie für die meisten Menschen nicht hörbar sind. Dennoch können sie über andere Körpersensoren als Schwingungen wahrgenommen werden. Infraschallwellen mit einem sehr hohen Schalldruckpegel werden oft als unangenehm empfunden.

Infraschall kann sowohl aus natürlichen als auch aus technischen Quellen stammen. So erzeugen die Meeresbrandung, Stürme, Gewitter, Erdbeben und Vulkanausbrüche ebenso Infraschall wie Kraftfahrzeuge, Kraftwerke, Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen, Baumaschinen und Umwälzpumpen sowie Windenergieanlagen.

Ist von Windenergieanlagen erzeugter Infraschall gesundheitsgefährdend?

Bei der Realisierung von Windparkprojekten werden immer wieder Befürchtungen von betroffenen Bürgern geäußert, dass der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall gesundheitsgefährdend sei. Beim Betrieb von Windenergieanlagen entsteht neben dem hörbaren Schall durch Schwingungen der Rotoren und des Turms auch Infraschall. Dieser liegt jedoch deutlich unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle und wird in der Regel schon in wenigen hundert Metern Entfernung von den natürlichen Geräuschen überdeckt.

Auch wenn wissenschaftliche Studien bislang keinen Nachweis erbracht haben, dass der von Windrädern ausgehende Infraschall schädliche Wirkungen auf die Gesundheit hat, werden von Anwohnenden immer wieder Symptome und Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Schwindel geäußert. Dieses Phänomen ist auch unter dem Begriff „Wind Turbine Syndrome“ (WTS) bekannt, denn die Angst vor Infraschall stellt einen nicht zu unterschätzenden Stressfaktor dar, der selbst eine gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung haben kann.

Eine gewaltige Diskrepanz bestand bis 2021 zwischen gemessenen Schalldruckpegeln verschiedener Institutionen und den Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Wie sich nach wissenschaftlicher Überprüfung der Ergebnisse des BGR herausstellte, beruhten diese auf einem Rechenfehler, der dazu führte, dass die Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen um das 4.000-fache überschätzt wurde. Die BGR zog daraufhin zwar ihre Ergebnisse zurück, doch dienten die falschen Berechnungen lange als Argumentationsgrundlage für Gegner der Windenergie und haben so entscheidend zur Unsicherheit in der Bevölkerung bezüglich Infraschall beigetragen.

Veröffentlichungen

Kompaktwissen
Wind
23.08.2023
Infraschall und Windenergie

Definition | Entstehung | Auswirkungen auf den Menschen

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Richtungspfeil auf Straßenpflaster
Hintergrundpapier
Wind
01.08.2019
WHO-Leitlinien für Umgebungslärm

Bernd Neddermann, Sabine Schulz, Friedrich Wilts (UL International GmbH)

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Windenergieanlage im Aufbau mit Kran Bildquelle: Abo Energy
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Portrait Claudia Bredemann
Claudia Bredemann
Referentin Natur- und Artenschutz, Planung und Genehmigung