• Windenergie vor Ort

    Finanzielle Teilhabe

    idyllische Landschaft, in dem ein Dorf eingebettet ist, rote Dächer der Häuser,  im Hintergrund stehen fünf Windenergieanlagen

FINANZIELLE TEILHABE

Anwohnende und Kommunen vor Ort können von der Wertschöpfung durch Windenergieanlagen profitieren. Ein spürbarer Nutzen für Menschen und Kommunen kann die Akzeptanz von erneuerbaren Energien-Anlagen vor Ort erheblich verbessern.

Der Bund hat 2021 ein Gesetz erlassen, welches eine stärkere finanzielle Teilhabe von Gemeinden an Windenergieanlagen ermöglicht, den heutigen § 6 EEG). Dieser gilt seit 2023 auch für bereits bestehende Anlagen. Zahlreiche Bundesländer haben in Landesgesetzen die Betreiber verpflichtet, Gemeinden und oder Anwohnende finanziell zu beteiligen.

Neben den gesetzlich geregelten Teilhabeinstrumenten gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, wie Anwohnende und Gemeinden von erneuerbaren Energien profitieren können.

Teilhabeformen

Mehr als nur monetäre Vorteile? 

Über eine finanzielle Teilhabe können sich auch neue Gestaltungsspielräume für Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnen, bspw. hinsichtlich der Verwendung der Gelder in der Kommune. Umgekehrt können in Dialogverfahren auch an die Bedürfnisse vor Ort angepasste Teilhabemodelle entwickelt werden.

Interaktive Karte

Die Karte verschafft Nutzenden einen Überblick, welche Zahlungen eine Kommune erhalten könnte, wenn Betreiber von Windenergieanlagen sie freiwillig teilhaben lassen.

Zur Karte

Mustervertrag

Die Fachagentur Wind und Solar stellt einen Mustervertrag zur finanziellen Teilhabe von Kommunen an Windenergieanlagen bereit. Er erleichtert die Umsetzung des § 6 EEG 2023.

Zum Mustervertrag

Veröffentlichungen

Eigene Aktivitäten

Meldungen

Das Bildmotiv zeigt die Deutschlandkarte. Die einzelnen Bundesländer sind Umrisse sichtbar. Die Karte steht vor grünem Hintergrund.

Länderinformationen

Hier finden Sie Daten und Fakten der Bundesländer zur Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Angebotsbreite reicht von energiepolitischen Zielsetzungen über planungs- und artenschutzrechtliche Vorgaben bis hin zu Beratungs-, Finanzierungs- und Forschungseinrichtungen.

Weiterführende Informationen

Nachfolgend sind relevante Publikationen der Länderebene aufgeführt. Die jeweils enthaltenen Informationen sind ggf. auch für Akteure aus anderen Ländern relevant.

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Bremen

Mecklenburg-Vorpommern

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Sachsen

Schleswig-Holstein

Thüringen

Ansprechperson

Portrait Frank Sonderhaus
Frank Sondershaus
Referent Beteiligung und Akzeptanz