Prüfschema Artenschutzrechtliche Prüfung nach BNatSchG oder WindBG
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Wind

# Themen Natur- und Artenschutz

Stand 01.04.2024

Sonstiges

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stehen nebeneinander. Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen ist zu prüfen, ob die Vorgaben des Artenschutzrechts eingehalten werden. Ob Behörden dies nach den Regelungen des BNatSchG oder auch des WindBG prüfen, ist abhängig von dem Standort einer beantragten Windenergieanlage und vom Datum des Genehmigungsantrags oder der Entscheidung des Vorhabenträgers. Um hier leichter den Überblick zu behalten, hat die FA Wind ein Prüfschema entwickelt.