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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 03.02.2022

Stand der Bearbeitung Mai 2022

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen OVG 2 A 24.18

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung

  1. Fehlerhafte Darstellungen von Flächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan sind unwirksam, soweit darin die planerische Entscheidung zum Ausdruck kommt, die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für Vorhaben der Windenergie außerhalb der dargestellten Konzentrationsflächen für die Nutzung der Windenergie eintreten zu lassen.
  2. Die für diese Flächen getroffenen Darstellungen für die Windenergienutzung, die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 BauGB innergebietlich für die Zulassung anderer Vorhaben von Bedeutung sein können, bleiben davon unberührt. 

(redaktionelle Leitsätze)