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Publikation
Wind

# Themen Öffentlichkeitsbeteiligung, Planung

Datum der Entscheidung 02.03.2021

Stand der Bearbeitung Dezember 2021

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen OVG 10 A 17.17

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Raumordnung

  1. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung eines Planentwurfs enthält mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen innerhalb einer Frist abgegeben werden können, eine unzulässige Einschränkung, weil damit der Eindruck entsteht, dass die Stellungnahme schriftlich an die Post- oder die E-Mail-Adresse der zuständigen Behörde abzugeben ist.
  2. Textliche Festlegungen eines sachlichen Teilplans bedürfen der Ausfertigung. 3. Eine Teilbarkeit der Rechtswirkungen in der Behandlung der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit zwischen Ausschlusswirkung und ausgewiesenen Flächen für die Windenergie ist in einem Normenkontrollverfahren gegen einen Regionalplan, der Eignungsgebiete festlegt nicht möglich. 

(redaktionelle Leitsätze)