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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 13.09.2021

Stand der Bearbeitung Mai 2022

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 2 D 134/20.NE

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung

  1. Zur grundsätzlich zulässigen Veränderungssperre zur Sicherung der Aufstellung eines Bebauungsplans, mit dem insbesondere Festsetzungen eines Sondergebiets zum Zwecke der Windenergienutzung, Festsetzungen zu Standorten für Windenergieanlagen (Baufenster) sowie Festsetzungen zur Höhenbeschränkung vorgesehen werden sollen.
  2. Zu den Anforderungen an die Zügigkeit des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans in Hinblick auf die sich aus der Veränderungssperre ergebenden Bindungen.
  3. Es besteht nach dem „Klimabeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 - 1 BvR 2656/18 - derzeit keine verfassungsrechtlich tragfähige Handhabe dafür, im Wege einer verfassungskonformen Auslegung den Erlass von Veränderungssperren, die klimapolitisch wünschenswerte Projekte zum Gegenstand haben, strengere Anforderungen als den allgemein nach § 14 BauGB geltenden zu unterwerfen. 

(Leitsätze 1 und 2 redaktionell)