Feststellung über das Erreichen der Flächenziele nach § 5 WindBG

Mit Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes hat der Bundesgesetzgeber die Planungssystematik für die Windenergienutzung grundlegend geändert. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet die Bundesländer nunmehr, einen gesetzlich vorgegebenen Anteil ihrer Landesfläche (sog. Flächenbeitragswert) für die Windenergie bereitzustellen. Mit Abschluss der Planverfahren hat die Feststellung über das Erreichen der Flächenbeitragswerte i. S. d. § 5 WindBG zu erfolgen.
Webinar
Wind
14:00 - 15:30 Uhr
# Themen Planung
Online Zoom
Zielgruppe Landesplanung, v. a. Oberste Landesplanungsbehörden und Regionalplanung, Bauleitplanung, Landesenergieagenturen

Im Webinar wurden praxisrelevante Rechtsfragen zum neuen Instrument der Feststellung im Sinne des WindBG besprochen. Prof. Dr. Marcel Raschke stellte die Ergebnisse des Hintergrundpapiers "Feststellung über das Erreichen der Flächenziele - Praxisrelevante Fragestellungen und rechtliche Einordnung von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 WindBG" vor. Ergänzend berichtete Dr. Petra Overwien, Referatsleiterin bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, in ihrem Vortrag über die regionale Planungspraxis in Brandenburg und den derzeitigen Stand der Flächenweisung.

Rund 140 Personen nahmen teil.

Programm

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