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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Planung

Datum der Entscheidung 16.05.2023

Stand der Bearbeitung Dezember 2023

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 7 D 423/21.AK

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Bauleitplanung, Konzentrationszonenplanung

  1. Es können Sonderkonstellationen vorliegen, in denen keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegt und ein Vorhaben deshalb als sonstiges Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB planungsrechtlich zulässig ist.
  2. Im Rahmen der Beurteilung, ob sich öffentliche Belange gegenüber einem Außenbereichsvorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB durchsetzen, ist auch die gesetzliche Wertung des § 2 EEG1 zu berücksichtigen. 

(redaktionelle Leitsätze)