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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 18.07.2023

Stand der Bearbeitung Dezember 2023

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 4 CN 3.22

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung

  1. § 13b BauGB ist mit Art. 3 Abs. 1 und 5 der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar.
    (amtlicher Leitsatz)
  2. § 13b BauGB ist unionsrechtswidrig und deswegen nicht anwendbar, weil er die Überplanung von Außenbereichsflächen auf der Grundlage einer unzulässigen Typisierung ohne Umweltprüfung zulässt.

(redaktionelle Leitsätze)