FA Wind beantwortet Fragen zu EEG-Teilhaberegelung

FAQ zur kommunalen Teilhabe nach § 6 EEG 2023 sowie zum Mustervertrag.
Wind
Pressemitteilung
# Themen Teilhabe

Regelmäßig erhält die Geschäftsstelle der FA Wind Anfragen in Zusammenhang mit dem Mustervertrag zur kommunalen Teilhabe sowie zur Rechtsauslegung von § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023. Um wiederholt an uns adressierte Fragen aufzugreifen, und einigen Anfragen vorzugreifen, wurden häufig gestellte Fragen gesammelt und beantwortet. Zentrale Inhalte fokussieren folgende Fragen:
 

- Welche Windenergieanlagen fallen unter die Regelung?

- Für welche Strommengen aus Windenergieanlagen kann eine Zuwendung gemacht werden und wann gibt es eine Rückerstattungsmöglichkeit vom Netzbetreiber?

- Können Zahlungen für Strommengen, die vom Netzbetreiber nicht erstattet werden, im Vertrag zwischen Betreiber und Kommune ausgeschlossen werden?

- Können Gemeinden Anlagenbetreiber aktiv darum bitten, einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen abzuschließen?

- Können die Gemeinden frei über die Zuwendung verfügen?

- Ist die Zahlung auf 0,2 ct/kWh beschränkt?

- Können Verträge für Bestandsanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geschlossen werden, auf den 1. Januar 2023 zurückdatiert werden?
 

Die Inhalte der FAQ wurden mit den Verbänden unseres Mustervertrag-Arbeitskreises (DStGB, DST, DLT, BDEW, BWE, VKU und WVW) abgestimmt.

Weitere Informationen: