Sachsen-Anhalt beschließt Beteiligungsgesetz
Das Sachsen-Anhaltiner „Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz“ sieht für Windenergieanlagen eine Beteiligung von 0,3 Cent proproduzierter KWh, mindestens jedoch 5,5 Cent pro kWh installierter Leistung vor. Für PV-Freiflächenanlagen beträgt die Mindestbeteiligung 2,5 Cent pro kWh. Das Modell einer anlagenspezifische Mindestbeteiligung wird bundesweit erstmalig umgesetzt. Das Gesetz ermöglicht auch individuelle Vereinbarungen zwischen Kommunen und Projektentwicklern/Betreibern. Im Rahmen solcher Vereinbarungen können auch Zahlungen nach § 6 EEG 2023 berücksichtigt werden. Das neue Landesgesetz ist gültig für Anlagen, die nach dem 1.10.2025 in Betrieb genommen werden. Ein Viertel der Zahlungen ist in den unmittelbar betroffenen Ortsteilen zu verwenden.
Sachsen-Anhalt ist das mittlerweile achte Bundesland, das eine verpflichtende Regelung zur Beteiligung an erneuerbaren Energien verabschiedet hat.
Weitere Informationen:
- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (2025): FAQ: Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz Sachsen-Anhalt
- Landtag von Sachsen-Anhalt (2024): Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien, LT-Drs. 8/4020, 16.04.2024.