Sachsen beschließt Novellierung des Sächsischen Beteiligungsgesetz

Der sächsische Landtag hat eine Novellierung des erst im Juni 2024 in Kraft getretenen „Erneuerbaren-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz“ beschlossen.
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# Themen Akzeptanz, Finanzielle Teilhabe

Das novellierte sächsische Beteiligungsgesetz sieht eine kommunale Beteiligung vor von 0,3 Cent pro eingespeister kWh für Windenergieanlagen und 0,1 Cent/kWh bei Freiflächen-PV-Anlagen. 

Über individuellen Vereinbarungen können bis zu 0,5 Cent/kWh auch Zahlungen nach § 6 EEG umgesetzt und Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verabredet werden. Die beteiligten Kommunen müssen die Einnahmen zur Hälfte in besonders betroffenen Ortsteilen einsetzen. 

Das Gesetz gilt für Anlagen, die ab dem 1.1.2026 genehmigt werden. 

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