Sachsen beschließt Novellierung des Sächsischen Beteiligungsgesetz
Das novellierte sächsische Beteiligungsgesetz sieht eine kommunale Beteiligung vor von 0,3 Cent pro eingespeister kWh für Windenergieanlagen und 0,1 Cent/kWh bei Freiflächen-PV-Anlagen.
Über individuellen Vereinbarungen können bis zu 0,5 Cent/kWh auch Zahlungen nach § 6 EEG umgesetzt und Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verabredet werden. Die beteiligten Kommunen müssen die Einnahmen zur Hälfte in besonders betroffenen Ortsteilen einsetzen.
Das Gesetz gilt für Anlagen, die ab dem 1.1.2026 genehmigt werden.
Weiterführende Informationen:
- Sächsischer Landtag, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landesentwicklung zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD, Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien, LT-Drs. 8/2644, 8. Wahlperiode.