5. Länderfachgespräch

Austausch zu aktuellen Aktivitäten des Bundes und der Länder im Bereich Beteiligung und Teilhabe
Länderfachgespräch
Wind
# Themen Beteiligung, Teilhabe
Online Zoom
Zielgruppe Landesministerien, Landesenergieagenturen
Teil I am 8. Oktober 2021
Instrumente und Erfahrungen aus den Landesenergieagenturen

Landesenergieagenturen sind für die Energiewende von großer Bedeutung. Als eigenständige und überparteiliche Einrichtung vernetzen, informieren und beraten sie öffentliche und private Akteure. Wie dies in der Praxis konkret gelingt, war Thema dieses Länderfachgesprächs. In drei Vorträgen wurden Instrumente der Landesenergieagenturen zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergie vor Ort vorgestellt und von den Erfahrungen in der Praxis berichtet.

Zunächst gab die Energieagentur.NRW basierend auf ihrer langjährigen Tätigkeit eine breitgefächerte Übersicht. Anschließend fokussierte die Landesagentur für Energie und Klimaschutz das Programm „Regionale Windkümmerer“ in Bayern und die Servicestelle Windenergie ThEGA auf die Möglichkeiten und Grenzen der Energieagenturen bei der Initiierung von Flächenpools. Schließlich tauschten sich Vortragende und Teilnehmende in einem moderierten Dialog dazu aus, wie Energieagenturen zur Akzeptanz der Windenergie vor Ort beitragen können.

Teil II am 15. Oktober 2021
Regionale Wertschöpfung – Potentiale und Hemmnisse, Schlösser und Schlüssel

Mit mehr Teilhabe an der durch Windenergieprojekte generierten Wertschöpfung zu mehr Verteilungsgerechtigkeit und damit letztlich zu mehr Akzeptanz in den Regionen - in diesem Sinne wurde in vier Vorträgen und der daran anschließenden Diskussionsrunde aus unterschiedlichen Perspektiven der Frage nachgegangen, wie regionale Wertschöpfung durch Windenergie in der Praxis befördert wird.

Mit Bürgerenergie befassten sich dabei zwei Vorträge: Die Netzwerkagentur Erneuerbare Energie Schleswig-Holstein EE.SH thematisierte Voraussetzungen von Bürgerenergie und Unterstützungsmöglichkeiten, der Kreis Steinfurt (energieland 2050) berichtete über die Kernelemente für erfolgreiche regionale Bürgerenergie und Wertschöpfung. Die Städtische Werke Kassel und Stadtwerke Union Hessen beleuchtete Potentiale und Rollen der Stadtwerke für mehr regionale Wertschöpfung. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA) gab schließlich Einblick in ihre Erfahrungen mit der Umsetzung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes.

Teil III am 22. Oktober 2021
Kommunale Teilhabe: § 6 EEG 2021 in der Umsetzung

Mit dem § 6 EEG 2021 liegt eine Regelung vor, die es bundesweit ermöglicht, Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen. Die Umsetzung dieser noch jungen Regelung und erste Erfahrungen damit war der Hauptfokus dieses Onlinemeetings.

In einem einführenden Referat der FA Wind wurde zunächst Hintergrund und Begründung des § 6 EEG 2021, dann die Entstehung, Inhalte und Herausforderungen des entsprechenden, von der FA Wind initiierten Mustervertrages umrissen. In einer moderierten Diskussion tauschten sich die Teilnehmenden anschließend mit geladenen Vertretern von Kommunen und Projektentwickler aus, die bereits über erste Praxiserfahrungen mit der Anwendung des § 6 EEG 2021 und dem Einsatz des Mustervertrages gesammelt haben.

 

Die Meetingreihe ersetzte das 5. Länderfachgespräch zu Beteiligung und Teilhabe, welches aufgrund der Corona-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden konnte.

Synthese

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Portrait Frank Sonderhaus
Frank Sondershaus
Referent Akzeptanz und Beteiligung