letzte Aktualisierung: Januar 2025
Der Mustervertrag regelt detailliert relevante Aspekte für die Umsetzung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 für Windenergieanlagen an Land. Erläuterungen zu den einzelnen Paragrafen des Vertrags sowie Informationen zu Hintergründen und relevanten rechtlichen Kontexten des Mustervertrags sind in einem umfangreichen Beiblatt zusammengestellt. Um ein noch früheres Herantreten an die Gemeinde zu ermöglichen, wird zusätzlich eine Selbstverpflichtung als Muster vorgelegt. Diese schafft schon während der Flächensicherung eine Möglichkeit, die Umsetzung der Regelung mit den betroffenen Kommunen zu kommunizieren.
Ziel
Ziel ist es, einen möglichst universell anwendbaren und breit von Branche und Kommunen getragenen Mustervertrag zu veröffentlichen, der sich als Standard durchsetzen kann. Zudem soll der Mustervertrag konsensfähige Lösungen für verschiedene Rechtsfragen skizzieren und die rechtssichere Umsetzbarkeit des § 6 EEG 2023 für Windenergieanlagen an Land gewährleisten. Neben der Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit stand bei der Entwicklung des Vertrags stets der Normzweck des Paragrafen im Mittelpunkt: Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden, die dazu beiträgt, die Akzeptanz der Windenergieanlagen vor Ort merklich zu verbessern.
Der veröffentlichte Mustervertrag stellt einen gegenwärtigen Stand dar, soll aber vor dem Hintergrund von Umsetzungserfahrungen ständig reflektiert und gegebenenfalls an praktische Bedarfe, Erfordernisse sowie an zu erwartende Konkretisierungen im EEG angepasst werden. Hinweise hierzu bitte an .
Bei der Lektüre und Anwendung des Mustervertrags ist zu berücksichtigen, dass sich dieser und das Beiblatt ergänzen und immer nebeneinander gelesen werden sollten.
Da es bei der Umsetzung des § 6 EEG 2023 wesentlich um die Wahrnehmung vor Ort geht, spielt zudem das Thema Kommunikation eine entscheidende Rolle. Spezifische Herausforderungen und Kernelemente angemessener Kommunikation werden von der FA Wind in einer Handreichung bündig skizziert.
Enstehung
Für die Entwicklung des Mustervertrags initiierte die FA Wind einen Arbeitskreis mit den kommunalen Spitzenverbänden (DStGB, DST und DLT) und Verbänden der Energiewirtschaft (BDEW, BWE, VKU und WVW). Gemeinsam mit dem Arbeitskreis und mit Unterstützung der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) wurden der Mustervertrag zur Umsetzung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 sowie das Beiblatt entworfen.