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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Landschaftsbild

Datum der Entscheidung 10.01.2017

Stand der Bearbeitung Mai 2017

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 4 LC 198/15

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Landschaftsschutz und Eingriffsregelung

  1. Es ist zulässig, die Höhe der […] Rückbaubürgschaft anhand der Angaben des Anlagenbetreibers zu den zu erwartenden Rückbaukosten zu bestimmen.
  2. § 6 Abs. 1 Satz 1 NAGBNatSchG […] ist so auszulegen, dass die 7 Prozent-Grenze als Obergrenze eines Rahmens zu verstehen ist, innerhalb dessen die Ersatzzahlung anhand von Dauer und Schwere des konkreten Eingriffs zu bestimmen ist (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats zu § 12 Abs. 1 Satz 3 NNatG).
  3. […]
  4. Die Schwere eines Eingriffs in das Landschaftsbild ist einerseits von dessen Qualität und andererseits von der Eingriffswirkung abhängig, die von der Anlage ausgeht. Bei der Beurteilung dieser Faktoren kommt der Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu.
  5. Die Heranziehung eines Windenergieanlagenbetreibers zu einer naturschutzrechtlichen Ersatzzahlung nach § 15 Abs. 6 Satz 3 BNatSchG i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 NAGBNatSchG ist im Zulassungsbescheid abschließend zu regeln.
  6. […]
  7. § 17 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG ermächtigt nicht zur Anordnung der Vorlage eines jährlichen Berichts darüber, ob der mit einer Ausgleichs und Ersatzmaßnahme bezweckte Erfolg auch eingetreten ist. […] 

(amtliche Leitsätze)