Das vorliegende Hintergrundpapier führt auf 10 Seiten in das Thema bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung ein.
Aus Gründen der Luftsicherheit müssen Windenergieanlagen in Deutschland gekennzeichnet werden. Während für die Tageskennzeichnung bestimmte farbliche Markierungen und/oder weiß blinkendes Tagesfeuer ausreicht, müssen Windenergieanlagen nachts durch rote Blinklichter und – ab einer Höhe von 150 Metern – eine dauerhaft rote Turmbeleuchtung sichtbar gemacht werden.
Insbesondere die Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen wird von vielen Bürgern als störend empfunden; den Wunsch nach selteneren, schwächeren und synchronisierten Lichtsignalen und insbesondere nach einer bedarfsorientierten Befeuerung haben mehrere Studien belegt. Hier soll die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung Abhilfe schaffen: Wird eine Windenergieanlage mit einer solchen Technologie ausgestattet, werden sämtliche Warnlichter eines Windrades erst aktiviert, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert. Dadurch kann ein Windpark im Schnitt 90 Prozent seiner Betriebszeit unbeleuchtet bleiben.
Sich nähernde Luftfahrzeuge werden – jedenfalls bei den derzeit auf dem Markt verfügbaren Systemen – mittels Radartechnik erkannt. Neben der akzeptanzsteigernden Wirkung wird den Systemen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auch eine positive Auswirkung auf den Artenschutz attestiert. Allerdings verursachen die innovativen Technologien zurzeit noch beachtliche Kosten von bis zu 750.000 €, weshalb eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation durchaus kritisch gesehen wird.
Seit dem 1. September 2015 lässt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Luftfahrtbehörden zu. Eine Verpflichtung zum Einsatz der bedarfsgerechten Kennzeichnung für bestimmte Windenergieanlagen besteht bislang allerdings nur in Mecklenburg-Vorpommern.