Wind am Horizont - Austausch zu Landschaftsbildfragen in NRW
Das Landschaftsbild ist bei der Planung von Windenergieanlagen sowohl in der Flächenausweisung als auch bei der Genehmigung als öffentlicher Belang zu beachten. Gleichzeitig ist die visuelle Wahrnehmung der Windräder eines der am häufigsten vorgetragenen Argumente ihrer Kritiker.
Der Fachaustausch richtete sich an kommunale Entscheider, Landschaftsplaner, Gutachter und Behördenvertreter, Tourismusverbände, Beratungsunternehmen und Projektentwickler sowie interessierte Akteure aus Wissenschaft und Politik vorrangig in Nordrhein-Westfalen. Ziel war es, Anforderungen zum rechtlichen Umgang mit dem Schutzgut Landschaftsbild und zur aktuellen planerischen Praxis zu vermitteln. Darüber hinaus gab es Gelegenheit für Diskussionen zu offenen Fragen, Erfahrungsaustausch und Netzwerkarbeit.