Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen
Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Landschaftsbild, Planung

Stand 01.06.2016

Hintergrundpapier

Lesezeit 10 Minuten

Die Errichtung von Windenergieanlagen stellt angesichts der aktuell gängigen Bauhöhen fast zwangsläufig eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Zumeist ist ein erheblicher Eingriff im Sinne des Naturschutzrechts gegeben, der durch eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme oder – so der Regelfall – durch die Zahlung eines Ersatzgeldes zu kompensieren ist. Die Kompensation ist grundlegend im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt, aber auch in den Naturschutzgesetzen der Länder und im Baugesetzbuch (BauGB). Die verstreuten Regelungen sind komplex und in ihrem Anwendungsbereich nicht immer klar abgegrenzt. Das vorliegende Hintergrundpapier gibt daher zunächst einen Überblick über die einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Regelungen, indem es deren zentrale Inhalte vorstellt. Weitere Probleme bereitet in der Praxis das Zusammenspiel des naturschutzrechtlichen mit dem bauplanungsrechtlichen Regelungsregime zur Kompensation von Eingriffen. Hier stellt sich insbesondere für Kommunen als Träger der Bauleitplanung die Frage, inwieweit der Eingriff in das Landschaftsbild bereits auf Ebene der Bauleitplanung abzuarbeiten ist und welches Instrumentarium hierfür zur Verfügung steht. Vor allem geht es darum, ob im Rahmen der Bauleitplanung eine Vereinbarung über Ersatzgeldzahlungen getroffen werden kann. Hier zeigt das Hintergrundpapier die bestehenden Handlungsmöglichkeiten auf und ordnet diese rechtlich ein.