Drehfunkfeuer zur Flugnavigation

Der Schutzbereich rund um Drehfunktfeuer beeinflusst die Planung von Windenergieanlagen. Die seit 2020 geltenden Bewertungsverfahren ermöglichen eine flexible Einzelfallprüfung.

Drehfunkfeuer (Very High Frequency Omnidirectional Radio Range - VOR) sind Navigationsanlagen für den Luftverkehr. Sie werden in konventionelle VOR (CVOR) und Doppler-VOR (DVOR) unterteilt. VOR senden ein spezielles UKW-Funksignal aus, anhand dessen eine Empfangsanlage im Flugzeug die Richtung zum VOR bestimmen kann. In Deutschland werden ca. 50 VOR-Anlagen von der Deutschen Flugsicherung (DFS) betrieben.

Für VOR gilt im Allgemeinen ein Schutzbereich von 3 km, in dem keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Des Weiteren gibt es einen Anlagenschutzbereich, in dem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), das im Genehmigungsverfahren beteiligt wird, auf Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme der DFS eine Einzelfallentscheidung trifft. Für diese Einzelfallentscheidungen werden seit 2022 (für CVOR) und 2020 (für DVOR) durch die Forschungsprojekte WERAN neu entwickelte Bewertungsverfahren angewandt. Liegt nach dem Ergebnis der Einzelfallprüfung eine mögliche Störung der Flugsicherheitseinrichtung vor, wird ein Bauverbot ausgesprochen.

Für CVOR wird diese Prüfung in dem Anlagenschutzbereich von i. d. R. 15 Kilometern durchgeführt. Dieser Radius wird von der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für VOR vorgegeben. Für DVOR liegt die Vorgabe der ICAO bei 10 Kilometern, von denen jedoch aufgrund lokaler Gegebenheiten abgewichen werden darf. Auf Grundlage der neuen Bewertungsmethode wird der Anlagenschutzbereich nach Prüfung durch die DFS regelmäßig auf sieben Kilometer verkleinert.

Aktuelle Entwicklungen

Derzeit werden im Rahmen der Einführung moderner, satellitengestützter Navigationsverfahren die Flugverfahren im gesamten deutschen Luftraum durch die DFS überprüft. Hierbei wird auch der Bedarf der VOR bewertet. Bis zum Jahr 2032 wird die Anzahl an VOR auf voraussichtlich ca. 30 sinken. Zudem wird der Großteil der verbliebenen CVOR durch DVOR ersetzt, da diese unempfindlicher gegenüber Störungen durch Windenergieanlagen sind.

Einer Branchenumfrage von 2022 zufolge können WEA mit einer Leistung von ca. 2.200 MW wegen Konflikten mit D/VOR-Anlagen nicht umgesetzt werden (BWE/FA Wind 2022).

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Entscheidungsbesprechungen

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Entscheidungsbesprechung
Wind
07.04.2016
BVerwG, Urteil vom 7. April 2016 – 4 C 1/15

Genehmigungsverfahren, Bauverbot, Flugsicherheit, Beurteilungsspielraum

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18.01.2016
VG Trier, Urteil vom 18. Januar 2016 – 6 K 1669/15.TR

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Entscheidungsbesprechung
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03.12.2014
OVG Lüneburg, Urteil vom 3. Dezember 2014 – 12 LC 30/12

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Dr. Dirk Sudhaus
Forschungskoordinator und stellv. Geschäftsführer