Zwei Windenergieanlage
Publikation
Wind

# Themen Radar- und Funkanlagen

Stand 01.03.2016

Rechtsgutachten

Lesezeit 10 Minuten

Für Flugnavigationsanlagen der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH gilt: Innerhalb eines Radius von 15 km werden Windenergievorhaben einer Einzelfallprüfung unterzogen, während im Umkreis von drei Kilometern Windenergieanlagen nicht zulässig sind.

Um einen Diskussionsbeitrag zu dieser Restriktion zu leisten und die Gefahr durch Störungen des Navigationssystems einschätzen zu können, hat die FA Wind die luftfahrttechnische Bedeutung des Drehfunkfeuers Michaelsdorf aus Sicht eines ehemaligen Flugzeugführers der Luftwaffe, Herrn Oberst a. D. Hans-L. Rau, beurteilen lassen. Neben der Analyse der konkreten Gefahr für die Luftfahrt durch die Errichtung zusätzlicher Windenergieanlagen am Standort Michaelsdorf wäre zu klären, ob im Falle eines Worst-Case, dem Wegfall des Drehfunkfeuers, die Streckennavigation der baltischen Flugroute gewährleistet ist bzw. die An- und Abflugverfahren der Flughäfen Lübeck und Kiel beeinflusst würden.