(SenMVKU). Für Stadtentwicklungsbelange ist nun die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig. Relevante Senatsverwaltungen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Mart [...] egesetz (EWG Berlin) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz Der Regierende Bürgermeister - Senatskanzlei: Pressemitteilung vom [...] Klimaneutrales Berlin 2050 gelegt. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz
Der Senat bestätigt seine Rechtsprechung in Bezug auf Abschaltzeiten von Windenergieanlagen, die nachträglich gem. § 3 Abs. 2 BNatSchG zum Schutz von Fledermäusen angeordnet werden. (redaktioneller Leitsatz)
Zur Korrektur einer Verletzung von § 13 BImSchG (im Anschluss an die Beschlüsse des Senats vom 19.12.2019 – 10 S 566/19 und 10 S 823/19). (amtlicher Leitsatz)
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass sich eine Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbands zur Stellung eines Normenkontrollantrags gegen die Ausweisung eines kombinierten Vorrang- und
bei einer standortbezogenen Vorprüfung eine UVP-Pflicht begründen zu können (Fortführung der Senatsrechtsprechung). Die Lage eines Windparks in einem Landschaftsschutzgebiet löst nur dann eine UVP-Pflicht
Der Senat hält an seinem Beschluss vom 15. März 2012 – 11 S 72.10, in dem die Anordnung von Abschaltzeiten zum Schutz von Fledermäusen bei der Genehmigung einer Windenergieanlage als nicht abtrennbare
pro km² (2025). Der Senat setzt sich seit 2019 aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zusammen. Seit 2019 ist Andreas Bovenschulte (SPD) Bürgermeister und Präsident des Senats von Bremen. Das Bru [...] ie für das Land Bremen" eingesetzt. Am 15. November 2022 wurde die Klimaschutzstrategie 2038 vom Senat beschlossen. Diese sieht einen Ausbau der Windenergieleistung auf 300 MW bis 2030 und auf 350 bis [...] egie 2038 der Freien Hansestadt Bremen , Drucksache 20/ 1670 vom 15. November 2022 Relevante Senatsressorts Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft – An der Reeperbahn 2 - 28217 Bremen Die Senatorin
Der Senat hält an der Praxis des OVG Münster fest, bei einem an sich statthaften Normenkontrollantrag gegen die Ausschlusswirkung einer Konzentrationsflächenplanung in einem Flächennutzungsplan nach §
Grundgesetz (GG) geschützte Eigentumsrecht der beschwerdeführenden Waldeigentümer ein. Der Erste Senat kam zu der Entscheidung, dass Bundesländer Windenergieanlagen im Wald nicht ausnahmslos verbieten [...] (2022): Pressemitteilung vom 10. November 2022 Bundesverfassungsgericht (2022): Beschluss des 1. Senats vom 27. September 2022 - 1 BvR 2661/21 FA Wind (2022): Entwicklung der Windenergie im Wald - Ausbau
gegen die Windenergienutzung auf ihrem Gebiet entschieden hatten. Dies dürfe, so die Richter des 1. Senats, nicht alleiniges Ausschlusskriterium sein. Auch ein Bürgerentscheid gegen Windenergieanlagen (WEA)
von Dauer und Schwere des konkreten Eingriffs zu bestimmen ist (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats zu § 12 Abs. 1 Satz 3 NNatG). […] Die Schwere eines Eingriffs in das Landschaftsbild ist einerseits
in erster Instanz war die Klage zurückgewiesen worden. Das Moratorium ist nach Auffassung des 5. Senats rechtmäßig. So bestünden keine Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Landes. Die Regelung greife
Bevölkerungsdichte von 2.506 Einwohnern pro km². Ende 2022 hat Hamburg insgesamt 1.892.122 Einwohner. Der Senat setzt sich seit 2015 aus SPD und Bündnis 90/Grüne zusammen. Seit März 2018 ist Dr. Peter Tschentscher [...] Fachliche Grundlagen Hamburger Klimaplan Mit der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans hat der Senat den Hamburger Klimaplan inhaltlich und methodisch weiterentwickelt. In dem Plan werden neue Klima [...] Freien und Hansestadt Hamburg (2023): Zweite Fortschreibung des Hamburger Klimaplans Relevante Senatsbehörden Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Neuenfelder Straße 19 - 21109 Hamburg
Baden-Württemberg Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz
Abs. 4 und 5 BNatSchG nicht entgegen; dieser ist vielmehr auslegungsoffen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). Die beispielhafte Aufzählung von Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 2 der Anlage 1 zu § 45b
Teilnehmenden mit dem Referenten, Dr. Stephan Gatz, stellvertretender Vorsitzender Richter des 4. Senats am Bundesverwaltungsgericht, über die Ansprüche an die Konzentrationsflächenplanung der Windenergie
deshalb beispielsweise verkleinert oder verschoben werden müsste. Über diese Fälle hinaus schließt der Senat derzeit auch nicht aus, dass von einer Beeinträchtigung der mit der Raumplanung verfolgten Ziele im
Abgerufen am 15.4.2026. HB LT-Drs. 21/373 – Bremische Bürgerschaft (2024, 9. April): Mitteilung des Senats v. 9.4.2024 – Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt [...] (sog. Wind-an-Land-Gesetz) OVG Schleswig - Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 5. Senat, Urteil vom 22.3.2023 – 5 KN 53/21 Peters, W. et al. (2023): Flächenpotenzialanalyse für Windenergie
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) ist sowohl eine Abteilung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als auch des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung