BERLIN

Deutschland

Mit einer Fläche von 891,1 km² ist Berlin die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Die Einwohnerdichte beträgt 4.214 Einwohner pro km². Am Ende des Jahres 2022 zählte Berlin 3.755.251 Einwohner.

Der Berliner Senat setzt sich seit der Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 aus CDU und SPD zusammen. Amtierender Bürgermeister von Berlin ist Kai Wegner (CDU).

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 48.147 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2017 auf 4,0 Prozent. Die Waldfläche betrug 17,7 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023; Statista; Statistik Berlin Brandenburg

Basisinformationen

Koalitionsvertrag 2023-2026 - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen aus dem Koalitionsvertrag
Kapitel Energie

„Versorgungssicherheit, Preisstabilität und Klimaneutralität sind handlungsleitend für die Koalition. Wir verfolgen das Ziel, die energiewirtschaftlichen Abhängigkeiten Berlins schnellstmöglich zu überwinden und die Transformation hin zur klimaneutralen Stadt durch Innovation und Investitionen voranzutreiben.“ […]

„Wir wollen den Branchendialog Energieversorgungssicherheit bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft weiterführen.“ […]

„Die Koalition sieht die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter an der Energiewende in Form von Mieterstrommodellen als wichtigen Baustein für die Erschließung der Photovoltaik Potenziale der Berliner Gebäude. Die Koalition setzt sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, dass gewerbliche Mieterstromprojekte gleichgestellt werden.“

„Wir streben eine Vereinbarung zum Thema gemeinsame Energieregion Berlin-Brandenburg an. Dafür wird ein gemeinsames Arbeitsgremium mit Vertretern aus beiden Bundesländern, den Energieversorgern und den Netzbetreibern benötigt.“ […]

Kapitel Bauen

[…] „Wir werden die Überbauung von Supermärkten, Parkplätzen und anderem Gewerbe mit sozialen Nutzungen, Wohnungen oder Gewerberäumen forcieren. Wir wollen den Bau und die Genehmigung von PV-Anlagen auf Parkplätzen vor Einkaufszentren und Supermärkten erleichtern“

Berliner Energiewendegesetz

Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete erstmals am 17. März 2016 das Berliner Energiewendegesetz (EWG Berlin). Am 10. September 2021 trat das überarbeitete Energiewendegesetz in Kraft. Es beinhaltet nun sowohl konkrete, verschärfte CO₂-Minderungsziele für 2030 (um 70 Prozent) und 2040 (um 90 Prozent) sowie das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 (Minderung um 95 Prozent) zum Bezugsjahr 1990 für Berlin. Zugleich wurde das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) als zentrales Instrument zur Zielerreichung angepasst. Außerdem enthält das Gesetz Regelungen z.B. zur CO2-neutralen Verwaltung, zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz als Bildungsinhalt. Das Gesetz sieht unter anderem eine Anhebung der Berliner Klimaschutzziele, ehrgeizige Klimaschutzvorgaben für öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten sowie regulative Schritte zu einer CO2-freien Fernwärmeversorgung vor. Bereits die Novellierung 2017 verpflichtete den Senat bis Ende 2017 die Energieerzeugung aus Braunkohle zu beenden, zudem sollte bis 2030 die Erzeugung von Energie aus Steinkohle eingestellt werden.

Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030

Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) enthält die konkreten Maßnahmen und Strategien zur Erreichung der im EWG Berlin genannten Ziele, allen voran die Klimaneutralität. Dabei wird ein umfassender Ansatz verfolgt, der auf praktische Maßnahmen wie Förderprogramme oder die Umsetzung von Modellprojekten setzt und auch übergreifende Strategien verfolgt wie ein verstärktes Informationsangebot zum Klimaschutz. Die Grundlage für das Programm wurde unter anderem durch die Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050 gelegt.

Umsetzungskonzept 2022 bis 2026

Das BEK 2030 wird in regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung neuer Klimaziele, wissenschaftlicher Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen fortgeschrieben. Vor dem Hintergrund des überarbeiteten Berliner Energiewendegesetzes wurde im ersten Quartal 2022 das BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 mit den verschärften Klimaschutz- und Energiewendezielen vorgestellt

Die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels werden mithilfe des diBEK (digitales Monitoring- und Informationssystem für das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) 2030) überprüft und dargestellt.

  • Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: diBEK
Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ in der 17. Wahlperiode (2011–2016)

Aufgabe der Kommission war es, ausgehend von den energiewirtschaftlichen Zielsetzungen des Landes Berlin und vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen wie beispielsweise der Energiewende, die energiewirtschaftlichen Strukturen im Land Berlin zu untersuchen. Hinsichtlich der Windenergienutzung wurde festgestellt, dass insbesondere in den Stadtrandgebieten Potenzial mit einem Leistungsumfang von etwa 100 MW besteht. Der Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Brandenburg wird im Bereich der Windenergie eine besondere Bedeutung zugeschrieben.

Energieatlas Berlin

Der Energieatlas Berlin bietet verschiedene Informationen und Daten zur Erzeugung und Nutzung von Energie in Berlin. Die Standorte der im Berliner Stadtgebiet derzeit installierten Wind- und Solarenergieanlagen können hier angezeigt werden.

Machbarkeitsstudie "Berlin Paris-konform machen"

Im August 2021 hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) die im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gegebene Machbarkeitsstudie mit Blick auf die Anforderungen aus dem UN-Abkommen von Paris veröffentlicht und damit die Studie "Klimaneutrales Berlin 2050" aktualisiert. Darin wird von einem Windpotenzial in Berlin von 1.800 TJ Windenergie pro Jahr ab 2050 ausgegangen, was mit 50 Windenergieanlagen der Klasse 5 MW gelingen kann. Dafür müssten der Umsetzungswille der Regierung sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung steigen, so die Studie.

Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050

Mit dem Klimaneutralitätsziel reagiert Berlin wie viele andere internationale Metropolen auf die Gefahren des Klimawandels. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde untersucht, ob und wie das Ziel, Berlin zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln, erreicht werden kann und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Ein interdisziplinäres Projektkonsortium unter Leitung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) ist in einer 15-monatigen Forschungsarbeit der Frage nachgegangen, wie sich die CO2-Emissionen der Stadt signifikant reduzieren lassen.

* Die ehemalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde mittlerweile aufgeteilt. Die wesentlich für den Klimaschutz zuständige Umwelt-Senatsverwaltung wurde mehrfach umbenannt, der aktuelle Name lautet Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Für Stadtentwicklungsbelange ist nun die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig.

Zuständige Landesplanungsbehörde

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) ist sowohl eine Abteilung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als auch des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. Sie übernimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Landesbehörden und deren Befugnisse als Träger der gemeinsamen Landesplanung. In Verwaltungsverfahren handelt sie für beide Länder unter eigenem Namen.

Landesplanungsgesetz

Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg. 

Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) ist am 1. Juli 2019 in Kraft getreten und hat den LEP B-B abgelöst. Der LEP HR enthält keine materiellen Aussagen zur Windenergie. Hinsichtlich der Freiflächen-Photovoltaik wird insbesondere auf die der Nutzung von Konversionsflächen hingewiesen.

Zuständige Planungsträger (allgem. Information)
Instrumente der Planung

Aufgrund der spezifischen Siedlungs- und Freiraumstruktur des Landes Berlin bedarf eine Windenergieanlage einer Einzelfallprüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Bei Verträglichkeit innerhalb der Flächendarstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) ist diese Anlage zu genehmigen, wenn nicht andere öffentlich-rechtliche Vorschriften dagegensprechen.

Regionalpläne

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das Stadtgebiet die bestehende und geplante Siedlungs- und Freiraumstruktur dar und übernimmt im Stadtstaat Berlin die Funktion eines Regionalplans. Planungsträger ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Referat I B Flächennutzungsplanung und Stadtplanerische Konzepte). 

Ziel des „Berliner Klimabürger:innenrates“ war es, herauszufinden, welche Maßnahmen im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzkonzeptes (BEK) 2030 die Berlinerinnen und Berliner bereit sind, für den Klimaschutz mitzutragen und wie diese Maßnahmen gerecht und solidarisch gestaltet werden können.

Cluster Energietechnik Berlin-Brandenburg

Das Cluster Energietechnik Berlin-Brandenburg entstand 2011 im Rahmen der Gemeinsamen Innovationsstrategie der beiden Länder (innoBB). Ziele sind unter anderem eine aktive Vernetzung der Akteure und eine frühzeitige Unterstützung bei Projekten

Berlin Brandenburg Energy Network (BEN e.V.)

Das Berlin Brandenburg Energy Network (BEN e.V.) ist ein Verband von Unternehmen rund um die erneuerbaren Energien und damit verbundenen Wissenschaftseinrichtungen in der Hauptstadtregion.

Hauptziel des Verbands ist die gemeinsame Umsetzung der Energiewende in Berlin und Brandenburg. Der Fokus des Netzwerks ist daher der Meinungsaustausch zwischen den Institutionen, die Energiewendepolitik der Länder und die Unterstützung der Mitglieder hinsichtlich einer internationalen Ausrichtung oder beim Eintritt in neue Geschäftsfelder.

Weitere Akteure
Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Windenergiespezifische Informationen

Potenzialstudie Windenergienutzung in Berlin

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) hat im Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) eine umfangreiche Studie über das Flächenpotenzial für Windenergieanlagen in Berlin durchführen lassen. Hierbei wurde die gesamte Landesfläche anhand von vorher definierten Ausschluss- und Restriktionskriterien in verschiedene Kategorien eingestuft. Nach Anwendung der Ausschlusskriterien (wie Wohn- und Naturschutzgebiete oder Verkehrsflächen) blieben weniger als fünf Prozent der Landesfläche übrig. Die dort auftretenden Flächennutzungskonkurrenzen wurden mit einem Konfliktrisikowert von 1 (sehr gering) bis 6 (sich überlagerndes, sehr hohes Konfliktrisiko) bewertet. Diese systematische Analyse dient als Grundlage für den Prozess der Ermittlung und Festsetzung von Windenergieflächen, die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) jedes Bundesland festlegen muss. Hierfür wurde noch im Januar 2024 ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan (FNP) eingeleitet.

Die Studie „Windenergienutzung in Berlin – Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ wurde am 9. Januar 2024 veröffentlicht. Weitere Informationen befinden sich in der Pressemitteilung, in der auch ein Link zur Studie enthalten ist.

Umsetzung des Flächenbeitragswertes des WindBG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Berlin einen Flächenbeitragswert von 0,25 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 0,5 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Um die bundesgesetzlich festgelegten Ziele zu erreichen wurde ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans bekannt gemacht (siehe Amtsblatt für Berlin v. 16.2.2024, Nr. 7, S. 365 f.). 

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Referat I C in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

In die im Januar 2024 veröffentlichten Potenzialstudie „Windenergienutzung in Berlin – Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ flossen auch Naturschutzaspekte in die grobe Klassifizierung theoretischer Windpotenzialflächen ein. Eine detailliertere Betrachtung erfolgt im laufenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren (für Informationen über die Studie siehe “Grundlagen”).

In Berlin befindet sich von den sechs bislang errichteten Anlagen keine auf Forstflächen.

Die Landesplanung, die Berlin gemeinsam mit Brandenburg betreibt, macht keine Vorgaben für die Windenergienutzung an Waldstandorten. Auch auf Ebene der Flächennutzungsplanung trifft Berlin keine windenergiespezifischen Regelungen. Festsetzungen zum Ausschluss der Windenergienutzung auf FNP-Ebene wurden in einem Änderungsverfahren im Jahr 2007 aufgehoben, sodass die Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Rahmen einer Einzelfallprüfung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft wird.

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
  • 2016: 12 MW
  • 2017: 12 MW
  • 2018: 12 MW
  • 2019: 12 MW
  • 2020: 12 MW
  • 2021: 17 MW
  • 2022: 17 MW
  • 2023: 17 MW
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
  • 2016: 5 Anlagen
  • 2017: 5 Anlagen
  • 2018: 5 Anlagen
  • 2019: 5 Anlagen
  • 2020: 5 Anlagen
  • 2021: 6 Anlagen
  • 2022: 6 Anlagen
  • 2023: 6 Anlagen
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Weitere Daten

Solarenergiespezifische Informationen

Um bis 2045 klimaneutral zu werden, muss die Nutzung der Solarenergie in der Stadt massiv ausgebaut werden. Die Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE im Rahmen des Masterplans Solarcity zeigen, dass 25 Prozent des in Berlin erzeugten Stroms aus Photovoltaikanlagen gewonnen werden können. Der überwiegende Teil, rund 4.400 MW, müssen auf Berlins Dächern installiert werden. Freiflächen zur Installation von PV-Anlagen stehen innerhalb der Stadtgrenzen von Berlin nicht im nennenswerten Umfang zur Verfügung.

Aktuell soll der Masterplan für den Umsetzungszeitraum ab 2025 weiterentwickelt werden.

Solargesetz Berlin

Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin das Solargesetz Berlin. Ziel ist es, die Solarpotenziale auf den Dächern Berlins nutzbar zu machen.

Der Energieatlas Berlin bietet eine Übersicht über Energieverbräuchen, Erzeugung und Ausbau erneuerbarer Energien in Berlin.

Die Umsetzung des Masterplans Solarcity wurde für den Zeitraum von März 2020 bis Mai 2023 von der Arepo GmbH evaluiert. Die durchgeführte Evaluierung umfasst eine Zielerreichungskontrolle sowie eine Wirkungskontrolle.

Laut dem Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Berlin im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 85,1 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 283,5 MW.

Letzte Aktualisierung: November 2024