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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 06.04.2017

Stand der Bearbeitung Oktober 2017

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 12 KN 8/16

Rechts-/Themengebiet Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass sich eine Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbands zur Stellung eines Normenkontrollantrags gegen die Ausweisung eines kombinierten Vorrang- und Eignungsgebiets in einem Regionalen Raumordnungsprogramm derzeit weder aus dem nationalen Recht noch dem Europarecht oder dem Aarhus-Übereinkommen ergibt. 

(amtlicher Leitsatz)