FREIE HANSESTADT BREMEN

Deutschland

Die Freie Hansestadt Bremen (FHB) hat eine Fläche von rund 420 km² und ist damit das kleinste Bundesland Deutschlands. Die FHB hat 705.123 Einwohner:innen und eine Dichte von 1.678 Einwohner:innen pro km² (2025).

Der Senat setzt sich seit 2019 aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zusammen. Seit 2019 ist Andreas Bovenschulte (SPD) Bürgermeister und Präsident des Senats von Bremen.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2024 bei 58.733 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2025 auf 26,8 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 1,0 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2025

Basisinformationen

Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft (2023-2027) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Klimaschutz und Umweltschutz“ 

Strom

„Strom muss […] klimaneutral aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Dafür bedarf es eines ambitionierten Ausbaus der Solar- und Windenergie sowie von Stromspeichern und -trassen.“ […]

„Die Koalition wird […] Wind- und Solarenergiepotenziale in alten und neuen Gewerbegebieten heben“. […]

[…] „Die Koalition wird: […]

  • neue Vorrangflächen für den Solarausbau identifizieren, wobei bereits versiegelte Flächen und Brachflächen Vorrang vor landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen haben
  • sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Agri-Photovoltaikanlagen auch auf Grünland erlaubt werden, und ein Modellprojekt für Bremen anstoßen
  • öffentliche Parkplätze, dort wo es möglich ist, mit Solar ausstatten und eine Solarpflicht unter Berücksichtigung bereits bestehender Begrünungspflichten auch für neue private Parkplätze ab 25 Stellplätzen einführen und Möglichkeiten für entsprechende Regelungen und/oder Förderungen für den Bestand prüfen
  • die kommunalen Wohnungsgesellschaften zu Vorbildern bei der Solarenergie machen und dafür u.a. Mieterstromangebote deutlich ausweiten […]
  • neue Vorrangflächen für Windenergieanlagen festlegen, hierbei auch landwirtschaftliche Flächen und Landschaftsschutz- und Naturschutzflächen außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete prüfen und Windenergiepotenziale in alten und neuen Gewerbegebieten heben
  • Beratungsangebote für Gewerbetreibende für Windkraft an ihren Standorten ausbauen.
  • alle Windenergiestandorte erhalten und alte Windenergieanlagen konsequent gegen neue Anlagen austauschen (Repowering).“ […]
Kapitel „Wirtschaft“

Energie- und Wasserstoffwirtschaft

[…] „Die Windenergiebranche an Land und auf See steht vor einem nachhaltigen wirtschaftlichen Auf-schwung. Die damit verbundenen Chancen für Unternehmen und neue Arbeitsplätze, vor allem für Bremerhaven, sollen gezielt genutzt werden.“ […] 

„Die Koalition wird:“ […]

  • „die Ansiedlung von Unternehmen der Windenergiebranche in Bremerhaven durch die Erarbeitung entsprechender Förderprogramme im Rahmen der Klimaschutzstrategie unterstützen. Gleiches gilt für die Herstellung von Prototypen sowie deren Erprobung auf geeigneten Teststandorten.“ […]

Flughafenentwicklung

[…] „Die Koalition wird:“

  • die Flughafen Bremen GmbH perspektivisch so aufstellen, dass sie in der Lage ist, […] einen CO2 -neutralen Flughafenbetrieb zu realisieren. In diesem Zusammenhang werden wir die Möglichkeiten einer Eigenstromproduktion durch Freiflächen-Photovoltaik auf den vorhandenen Flächen des Flughafengeländes prüfen. Damit hat der Flughafen die Chance, wirtschaftlich nicht genutzte Flächen in Wert zu setzen.
Kapitel „Bau, Wohnen, Stadtentwicklung“

„Baugenehmigungsverfahren“

[…] „Die Koalition wird:“

Klimaschutzstrategie 2038

Am 19. April 2023 ist die novellierte Fassung des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes (BremKEG) in Kraft getreten. Aufgrund der Verfehlung der gesetzten CO2-Einsparziele wurde im Januar 2020 eine Enquetekommission zur Entwicklung einer "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" eingesetzt. Am 15. November 2022 wurde die Klimaschutzstrategie 2038 vom Senat beschlossen. Diese sieht einen Ausbau der Windenergieleistung auf 300 MW bis 2030 und auf 350 bis 400 MW im Zustand der Klimaneutralität vor. Die Photovoltaikleistung soll auf 500 MW bis 2030 und auf 1.000 MW bis 2038 gesteigert werden.

Zuständige Landesplanungsbehörde
Landesplanungsgesetz
Landesraumordnungsplan

Das Aufstellungsverfahren für einen Landesraumordnungsplan der Freien Hansestadt Bremen ist in Vorbereitung.

Es erfolgt keine planerische Steuerung über Regionalpläne (§ 13 Abs. 1 Satz 3 ROG). Flächen für die Windenergienutzung und Photovoltaik (nur in Bremen) werden in den Flächennutzungsplänen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausgewiesen. 

Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Windenergiespezifische Informationen

Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Bremen einen Flächenbeitragswert von 0,25 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 0,5 bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Um das bundesgesetzlich festgelegte Zwischenziel zu erreichen wurden in § 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen (BremWindBGUG) abweichende Teilflächenziele für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven festgelegt.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen (BremWindBGUG) werden die Vorgaben des WindBG zur Festlegung von für die jeweiligen Planungsträger verbindlichen Teilflächenzielen durch die Aufteilung des Flächenbeitragswertes für das Land Bremen auf die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven (kommunale Teilflächenziele) erfüllt. Die Vorgaben an die Stadtgemeinden zum Nachweis von Windenergieflächen bzw. Flächen unter bestehenden Windenergieanlagen (Rotorkreisflächen) werden entsprechend der Regelungen im WindBG als mindestens zu erreichende Teilflächenziele bezogen auf die Landesfläche ausgestaltet. Die Stadtgemeinden können über diese Vorgaben hinausgehen, dürfen sie jedoch nicht unterschreiten.
Im Land Bremen werden derzeit 83 Windenergieanlagen betrieben. Das Land Bremen liegt damit im Bundesländervergleich bezüglich der installierten Leistung bezogen auf die Landesfläche gemeinsam mit Schleswig-Holstein an der Spitze der Länder. Der fortgeschrittene Ausbaustand spiegelt sich auch bei der für das WindBG entscheidenden Bestimmung der aktuellen auf den Flächenbeitragswert anrechenbaren Flächen wider. Unter Berücksichtigung der Windenergiegebiete und der Flächen unter den Windenergieanlagen, die außerhalb von Windenergiegebieten stehen, ergibt sich derzeit eine anrechenbare Fläche auf den Flächenbeitragswert im Sinne des WindBG von 0,75 Prozent der Landesfläche. Die Anforderungen nach dem WindBG für die Jahre 2027 und 2032 von 0,25 bzw. 0,5 Prozent der Landesfläche sind im Land Bremen zum gegenwärtigen Zeitpunkt übertroffen. Für den für das Jahr 2027 vorgegebenen Flächenbeitragswert von 0,25 ist es nicht zulässig, die Flächen der Rotorkreisflächen von Windenergieanlagen außerhalb von Windenergiegebieten anzurechnen. Gleichwohl wird auch dieser Wert aktuell bereits übertroffen.

Windenergiekonzept Stadtgemeinde Bremen

Die Stadtgemeinde Bremen verfolgt mit der Darstellung von Vorrangflächen zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan das Ziel der Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Durch die Darstellung von Vorrangflächen im Flächennutzungsplan stehen der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich außerhalb der dargestellten Vorrangflächen in der Regel öffentliche Belange entgegen (Ausschlusswirkung). Im Windenergiekonzept von 2015 sind Vorgaben sowie Ausschlusskriterien für die Planung von Windenergieanlagen beschrieben. Die Aktualität und Zielrichtung des Windenergiekonzeptes wird derzeit intern überprüft.

Online-Portal „Windenergie“

In ihrem Online-Portal zu Klima und Energie stellt die FHB Informationen zum Thema Windenergie bereit.

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

Die Errichtung von Windenergieanlagen in Naturschutzgebieten ist nach § 23 BNatSchG in aller Regel ausgeschlossen. Gleiches gilt für Natura-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete), die in Bremen überwiegend als Landschaftsschutzgebiete geschützt sind. Soweit in seltenen Einzelfällen eine Befreiung nach § 67 BNatSchG möglich ist, kann insoweit eine baurechtliche Zulässigkeit als Ausnahme von der Regel nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Betracht kommen.

Mit einem Waldanteil von weniger als einem Prozent und einer hohen Besiedelungsdichte kommt dem Bremer Wald hinsichtlich Natur und Erholung eine große Bedeutung zu. Deshalb sollen gemäß „Windenergiekonzept“ zum Flächennutzungsplan keine Windenergieanlagen im Wald errichtet werden.

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
  • 2016: 176 MW
  • 2017: 187 MW
  • 2018: 200 MW
  • 2019: 200 MW
  • 2020: 200 MW
  • 2021: 200 MW
  • 2022: 200 MW
  • 2023: 202 MW
  • 2024: 202 MW
  • 2025: 199 MW
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
  • 2016: 79 Anlagen
  • 2017: 81 Anlagen
  • 2018: 85 Anlagen
  • 2019: 85 Anlagen
  • 2020: 85 Anlagen
  • 2021: 85 Anlagen
  • 2022: 85 Anlagen
  • 2023: 85 Anlagen
  • 2024: 85 Anlagen
  • 2025: 85 Anlagen
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Weitere Daten

Solarenergiespezifische Informationen

Die Klimaschutzstrategie 2038 sieht einen Ausbau der Photovoltaikleistung auf 500 MW bis 2030 und auf 1.000 MW bis 2038 vor.

Das 2024 neu gefasste Bremische Solargesetz (Bremisches Solargesetz – BremSolarG) soll den Ausbau von Solaranlagen beschleunigen, deren Potenziale maximieren und neue Flächen, insbesondere im urbanen Raum, für die solare Stromnutzung erschließen. Ziel ist die umfassende Nutzung aller geeigneten baulichen Anlagen zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Allgemeine Informationen zur Solarenergie der Städte Bremen und Bremerhaven:

  • Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: Solarenergie
  • Bremer Energie-Konsens - gemeinnützige Klimaschutzagentur: Solar in Bremen

Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Der Flächennutzungsplan setzt das Leitbild „Bremen! lebenswert – urban – vernetzt“ für Stadtentwicklung und Planung um. Ehemalige Bahnflächen sollen mit Photovoltaikanlagen in Kombination mit Grünflächen und Biotopen genutzt werden.

Laut Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2025 verzeichnete Bremen im Jahr 2024 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 33,6 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2024 auf insgesamt 134,9 MW.

Letzte Aktualisierung: Dezember 2025