BREMEN
Bremen hat eine Fläche von rund 420 km² und ist damit das kleinste Bundesland Deutschlands. Die Hansestadt hat 680.130 Einwohner und eine Einwohnerdichte von 1.619 Einwohnern pro km² (2020).
Der Senat setzt sich seit 2019 aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zusammen. Seit 2019 ist Andreas Bovenschulte (SPD) Bürgermeister und Präsident des Senats von Bremen.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2020 bei 46.432 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2022 auf 27,1 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 1,0 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022
Basisinformationen
Koalitionsvertrag (2023-2027) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Klimaschutz und Umweltschutz“
„Strom“
„Strom muss […] klimaneutral aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Dafür bedarf es eines ambitionierten Ausbaus der Solar- und Windenergie sowie von Stromspeichern und -trassen.“ […]
„Die Koalition wird […] Wind- und Solarenergiepotenziale in alten und neuen Gewerbegebieten heben“. […]
[…] „Die Koalition wird: […]
- neue Vorrangflächen für den Solarausbau identifizieren, wobei bereits versiegelte Flächen und Brachflächen Vorrang vor landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen haben
- sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Agri-Photovoltaikanlagen auch auf Grünland erlaubt werden, und ein Modellprojekt für Bremen anstoßen
- öffentliche Parkplätze, dort wo es möglich ist, mit Solar ausstatten und eine Solarpflicht unter Berücksichtigung bereits bestehender Begrünungspflichten auch für neue private Parkplätze ab 25 Stellplätzen einführen und Möglichkeiten für entsprechende Regelungen und/oder Förderungen für den Bestand prüfen
- die kommunalen Wohnungsgesellschaften zu Vorbildern bei der Solarenergie machen und dafür u.a. Mieterstromangebote deutlich ausweiten […]
- neue Vorrangflächen für Windenergieanlagen festlegen, hierbei auch landwirtschaftliche Flächen und Landschaftsschutz- und Naturschutzflächen außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete prüfen und Windenergiepotenziale in alten und neuen Gewerbegebieten heben
- Beratungsangebote für Gewerbetreibende für Windkraft an ihren Standorten ausbauen.
- alle Windenergiestandorte erhalten und alte Windenergieanlagen konsequent gegen neue Anlagen austauschen (Repowering).“ […]
Kapitel „Wirtschaft“
„Energie- und Wasserstoffwirtschaft“
[…] „Die Windenergiebranche an Land und auf See steht vor einem nachhaltigen wirtschaftlichen Auf-schwung. Die damit verbundenen Chancen für Unternehmen und neue Arbeitsplätze, vor allem für Bremerhaven, sollen gezielt genutzt werden.“ […]
„Die Koalition wird:“ […]
- „die Ansiedlung von Unternehmen der Windenergiebranche in Bremerhaven durch die Erarbeitung entsprechender Förderprogramme im Rahmen der Klimaschutzstrategie unterstützen. Gleiches gilt für die Herstellung von Prototypen sowie deren Erprobung auf geeigneten Teststandorten.“ […]
„Flughafenentwicklung“
[…] „Die Koalition wird:“
- die Flughafen Bremen GmbH perspektivisch so aufstellen, dass sie in der Lage ist, […] einen CO2 -neutralen Flughafenbetrieb zu realisieren. In diesem Zusammenhang werden wir die Möglichkeiten einer Eigenstromproduktion durch Freiflächen-Photovoltaik auf den vorhandenen Flächen des Flughafengeländes prüfen. Damit hat der Flughafen die Chance, wirtschaftlich nicht genutzte Flächen in Wert zu setzen.
Kapitel „Bau, Wohnen, Stadtentwicklung“
„Baugenehmigungsverfahren“
[…] „Die Koalition wird:“
- „Baugenehmigungsverfahren vereinfachen und straffen. Dafür werden wir die Landesbauordnung novellieren, und mindestens folgende Maßnahmen ergreifen: […]
- Integration des Bremischen Solargesetzes und des Begrünungsortsgesetzes in die Landesbauordnung.
- Veränderung gestalten: sicher, sozial, ökologisch, zukunftsfest. (2023): Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke Bremen 2023-2027
Klimaschutzstrategie 2038
Am 19. April 2023 ist die novellierte Fassung des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes (BremKEG) in Kraft getreten. Aufgrund der Verfehlung der gesetzten CO2-Einsparziele wurde im Januar 2020 eine Enquetekommission zur Entwicklung einer "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" eingesetzt. Am 15. November 2022 wurde die Klimaschutzstrategie 2038 vom Senat beschlossen. Diese sieht einen Ausbau der Windenergieleistung auf 300 MW bis 2030 und auf 350 bis 400 MW im Zustand der Klimaneutralität vor. Die Photovoltaikleistung auf Wohn- und Nichtwohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Parkplätzen soll auf jeweils 1000 MW gesteigert werden.
- Bremische Bürgerschaft, Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 20/ 1670 vom 15. November 2022
- Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Contrescarpe 72 - 28195 Bremen
- Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft – An der Reeperbahn 2 - 28217 Bremen
- Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation – Zweite Schlachtpforte 3 – 28195 Bremen
Zuständige Landesplanungsbehörde
- Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Contrescarpe 72 - 28195 Bremen
Landesplanungsgesetz
- Bremisches Raumordnungsgesetz (BremROG) vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 613)
Landesraumordnungsplan
Das Aufstellungsverfahren für einen Landesraumordnungsplan der Freien Hansestadt Bremen ist in Vorbereitung.
Es erfolgt keine planerische Steuerung über Regionalpläne (§ 13 Abs. 1 Satz 3 ROG). Flächen für die Windenergienutzung und Photovoltaik (nur in Bremen) werden in den Flächennutzungsplänen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausgewiesen.
- Flächennutzungsplan Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), Fortschreibung, Stand 19.08.2024
- Seestadt Bremerhaven Flächennutzungsplan 2006
Förderdatenbank des Bundes
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
Windenergiespezifische Informationen
Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Bremen einen Flächenbeitragswert von 0,25 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 0,5 bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Um das bundesgesetzlich festgelegte Zwischenziel zu erreichen wurden in § 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen (BremWindBGUG) abweichende Teilflächenziele für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven festgelegt.
- Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen (BremWindBGUG), Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, Nr. 42, 30.5.2024
Windenergiekonzept Bremen
Die Stadtgemeinde Bremen verfolgt mit der Darstellung von Vorrangflächen zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan das Ziel der Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Durch die Darstellung von Vorrangflächen im Flächennutzungsplan stehen der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich außerhalb der dargestellten Vorrangflächen in der Regel öffentliche Belange entgegen (Ausschlusswirkung). Im Windenergiekonzept von 2015 sind Vorgaben sowie Ausschlusskriterien für die Planung von Windenergieanlagen beschrieben. Die Aktualität und Zielrichtung des Windenergiekonzeptes wird derzeit mithilfe eines Gutachtens überprüft.
- Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr: Windenergiekonzept Bremen
Online-Portal „Windenergie“
In ihrem Online-Portal zu Klima und Energie stellt die Stadt Bremen Informationen zum Thema Windenergie bereit.
- Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: Online-Portal Windenergie
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.
Die Errichtung von Windenergieanlagen in Naturschutzgebieten ist nach § 23 BNatSchG in aller Regel ausgeschlossen. Gleiches gilt für Natura-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete), die in Bremen überwiegend als Landschaftsschutzgebiete geschützt sind. Soweit in seltenen Einzelfällen eine Befreiung nach § 67 BNatSchG möglich ist, kann insoweit eine baurechtliche Zulässigkeit als Ausnahme von der Regel nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Betracht kommen.
Mit einem Waldanteil von weniger als einem Prozent und einer hohen Besiedelungsdichte kommt dem Bremer Wald hinsichtlich Natur und Erholung eine große Bedeutung zu. Deshalb sollen gemäß „Windenergiekonzept“ zum Flächennutzungsplan keine Windenergieanlagen im Wald errichtet werden.
- Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr: Windenergiekonzept Bremen
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 176 MW
- 2017: 187 MW
- 2018: 200 MW
- 2019: 200 MW
- 2020: 200 MW
- 2021: 200 MW
- 2022: 200 MW
- 2023: 202 MW
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 79 Anlagen
- 2017: 81 Anlagen
- 2018: 85 Anlagen
- 2019: 85 Anlagen
- 2020: 85 Anlagen
- 2021: 85 Anlagen
- 2022: 85 Anlagen
- 2023: 85 Anlagen
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Weitere Daten
- Windenergieagentur Bremerhaven-Bremen e.V. (WAB): Repowering von Windenergieanlagen in der Metropolregion Bremen-Oldenburg (2009)
- Interaktive Übersichtskarte über die Windkraftanlagen in Bremen und Bremerhaven
Solarenergiespezifische Informationen
Die Klimaschutzstrategie 2028 sieht einen Ausbau der Photovoltaikleistung auf Wohn- und Nichtwohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Parkplätzen auf jeweils 1.000 MW vor.
Das 2024 neu gefasste Bremische Solargesetz (Bremisches Solargesetz – BremSolarG) soll den Ausbau von Solaranlagen beschleunigen, deren Potenziale maximieren und neue Flächen, insbesondere im urbanen Raum, für die solare Stromnutzung erschließen. Ziel ist die umfassende Nutzung aller geeigneten baulichen Anlagen zur Erreichung der Klimaschutzziele.
- Senat für Umwelt, Klima und Wissenschaft: Bremisches Solargesetz (BremSolarG)
Allgemeine Informationen zur Solarenergie der Städte Bremen und Bremerhaven:
- Senat für Umwelt, Klima und Wissenschaft: Solarenergie
- Bremer Energie-Konsens - gemeinnützige Klimaschutzagentur: Solar in Bremen
Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Der Flächennutzungsplan setzt das Leitbild „Bremen! lebenswert – urban – vernetzt“ für Stadtentwicklung und Planung um. Ehemalige Bahnflächen sollen mit Photovoltaikanlagen in Kombination mit Grünflächen und Biotopen genutzt werden.
- Senat für Umwelt, Bau und Verkehr (2014): Begründung Flächennutzungsplan Bremen
Laut Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Bremen im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 30,8 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 97,3 MW.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien 2024
Letzte Aktualisierung: November 2024