BRANDENBURG

Deutschland

Brandenburg hat eine Fläche von 29.654 km² und eine Einwohnerdichte von 87 Einwohnern pro km². Insgesamt hat das Land 2.573.135 Einwohner (Stand 2022).

Die Landesregierung setzt sich seit 2024 aus SPD und BSW zusammen. Seit 2013 ist Dietmar Woidke (SPD) amtierender Ministerpräsident.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 34.610 €.

Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2022 auf 48,0 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 34,9 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2023

Basisinformationen

Koalitionsvertrag (2024 – 2029) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Wirtschaft, Arbeit, Energie und Bürokratieabbau“

„Ausbau der Erneuerbaren Energien“

„Die Koalition bekennt sich zum Ausbauziel der Energiestrategie 2040 und setzt sich für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Anlagen der Erneuerbaren Energien ein. Durch den weiteren Ausbau, insbesondere von Wind-, Photovoltaik- und Biogasenergie sowie den Aufbau und die Etablierung einer Wasserstoffwirtschaft, treiben wir die weitgehende Energieunabhängigkeit der Hauptstadtregion von fossilen Energieträgern voran. Die Koalition wird dafür Sorge tragen, die Flächenbeitragswerte des Windenergieflächenbedarfsgesetzes durch die Ausweisung von Windvorranggebieten als Steuerungsfunktion zu erreichen. Dabei unterstützen wir die Planungsregionen und die regionalen Planungsstellen.

Die Genehmigungen für Anlagen der Erneuerbaren Energien sollen stärker daran geknüpft werden, dass an den Standorten zuverlässig ein Anschluss ans Verteilernetz ermöglicht werden kann. Vorhaben mit günstigen Anschlussbedingungen sollen priorisiert werden. Die Koalition wirkt darauf hin, dass die zuständigen Netzbetreiber die dafür nötigen Investitionen tätigen und erhöhen.

Die Koalition plant, die Anzahl von speziellen Solaranlagen wie Agri-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV auszubauen. Ein Großteil der zukünftigen Photovoltaikanlagen soll bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen und Dachflächen installiert werden.

Die Koalition bekräftigt, keine Photovoltaik oder Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten zu errichten. An dem Brandenburgischen Windenergieanlagenabstandsgesetz werden wir festhalten. Grundsätzlich sollten Freiflächen-PV-Anlagen vorrangig auf ökologisch weniger wertvollen Flächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen mit geringer Ertragsleistung installiert werden.

In der Energieregion Lausitz sollen vorzugsweise Industrie- und Tagebaufolgeflächen für den Ausbau von Solar- und Windenergie genutzt werden.“

„Gerechte Energieversorgung“

[…] „Zudem sollen finanzielle Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger und verschiedene Teilhabemaßnahmen für Kommunen geschaffen werden, um die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren zu steigern. Das bestehende Windenergieanlagenabgabengesetz wird die Koalition so verändern, dass die Höhe der Abgabe künftig von der installierten Leistung der Anlage abhängig ist.“

Landtagsbeschluss: Ausbau erneuerbarer Energien deutlich steigern und Akzeptanz erhöhen

Der Brandenburger Landtag hat am 18. Mai 2022 beschlossen, dass bis zum Jahr 2030 ein Kapazitätsausbauziel von mindestens 11,5 GW aus Windenergieanlagen erreicht werden soll. Der Landtag bringt in dem Beschluss zudem die Unterstützung der Flächenziele des Bundes zum Ausdruck. Eine Überarbeitung der Regionalplanung wird dahingehend angeregt, dass die Flächenkategorie zukünftig Vorranggebiete sein soll und eine landesweite Harmonisierung der Kriterien für die Anforderungen an die Konzentrationsplanung erfolgen soll.

Klimaplan Brandenburg

Am 5. März 2024 hat die Landesregierung den Klimaplan Brandenburg beschlossen. Das Programm umfasst 103 konkrete Maßnahmen, mit denen die im August 2022 beschlossenen Treibhausgasminderungsziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 in allen relevanten Handlungsfeldern umgesetzt werden.

Ein zentraler Schwerpunkt ist der ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien. Dazu gehören Maßnahmen wie die Initiierung einer Solarausbauoffensive, die Schaffung fachplanerischer Grundlagen für die Bereitstellung von Flächen für die Windenergienutzung, sowie die Beseitigung von Hemmnissen in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wind- und Solaranlagen.

Energiestrategie 2040

Die Energiestrategie 2040 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie löst die Energiestrategie 2030 ab. Als Ziele werden darin die Erhöhung der Energieeffizienz, der Ausbau der Erneuerbaren Energien und Wasserstoffwirtschaft, die Gewährleistung der Energieversorgung, die Steigerung der Beteiligung und Akzeptanz bei der Energiewende sowie die Weiterentwicklung und Stabilisierung der Beschäftigung und Wertschöpfung genannt. Bei der Windenergie wird das Installationsziel von 15,0 GW bis 2040 sowie eine regelmäßige Überprüfung eventueller Flächenmehrbedarfe nach Erreichen des 2,2 %-Ziels angestrebt. Ebenfalls werden Rahmenbedingungen zur Erreichung dieser Ziele aufgestellt und ein Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Energiestrategie entwickelt. Ziel der Energiestrategie 2040 ist es, den Ausbau der Photovoltaik bis 2030 auf 18 GW und bis 2040 auf 33 GW installierte Leistung zu ermöglichen. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf Dachanlagen und Parkflächen gelegt werden. PV-Freiflächenanlagen (FFA) in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung (Agri-PV) sowie FFA auf wiedervernässten Moorflächen (Moor-PV) sollen als zusätzliches wirtschaftliches Standbein für landwirtschaftliche Betriebe berücksichtigt werden. 

Eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der Energiestrategie 2030 erfolgte im Rahmen eines Gutachtens im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.

Energieportal Brandenburg

Das Energieportal Brandenburg enthält Daten und Fakten zu allen Energieerzeugungsanlagen im Land und zeigt den aktuellen Ausbaustand der Erneuerbaren Energien, zugehörige Infrastrukturen und konventionelle Energieerzeugungsanlagen.

Auf der Windkarte sind die in Betrieb befindlichen Anlagen (installierte Leistung) auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur sowie die geplanten und genehmigten Anlagen auf Basis des Anlageninformationssystem LIS-A vom Landesamt für Umwelt Brandenburg dargestellt. 

Strategie zur Klimaanpassung in Brandenburg

Am 4. Juli 2023 hat die Landesregierung die Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beschlossen. Im Rahmen dieser Strategie wurden zwölf handlungsfeldspezifische Fachstrategien beschlossen, für deren Inhalte und Umsetzung die jeweiligen Ressorts im Land verantwortlich sind. Kernstück der Klimaanpassungsstrategie sind die Maßnahmenkataloge der Handlungsfelder mit ca. 200 Maßnahmen.

Zuständige Landesplanungsbehörde

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) ist sowohl eine Abteilung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als auch des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. Sie übernimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Landesbehörden und deren Befugnisse als Träger der gemeinsamen Landesplanung. In Verwaltungsverfahren handelt sie für beide Länder unter eigenem Namen.

Landesplanungsgesetz

Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag - LplV) in der Fassung vom 1. November 2011.

Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) ist am 1. Juli 2019 in Kraft getreten und hat den LEP B-B abgelöst. Der LEP HR enthält keine materiellen Aussagen zur Windenergie. Hinsichtlich der Freiflächen-Photovoltaik wird insbesondere auf die der Nutzung von Konversionsflächen hingewiesen.

Planungsträger

Träger der Regionalplanung in Brandenburg sind die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften Havelland-Fläming, Prignitz-Oberhavel, Uckermark-Barnim, Oderland-Spree und Lausitz-Spreewald (§§ 3ff. Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung - RegBkPlG).

Regionalpläne

Derzeit sind noch nicht in allen Regionalplänen der fünf Brandenburger Planungsregionen Gebietsausweisungen für Windenergie enthalten. Sachliche Teilpläne Windenergie befinden sich jeweils im Aufstellungsprozess. Informationen zum Stand der Regionalplanung sind auf den jeweiligen Webseiten der Regionalen Planungsgemeinschaften zu finden. Diese sind über die Webseite der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg verlinkt.

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim
Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
Windenergieanlagenabgabengesetz

Das Land Brandenburg hat im Juni 2019 ein Gesetz zu verpflichtender finanzieller Teilhabe an Windenergieanlagen beschlossen. Betreiber müssen Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern um eine Windenergieanlage anteilig eine Abgabe von jährlich 10.0000 EUR pro Jahr zahlen.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz

Im Januar 2024 hat das Land Brandenburg ein Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Standortgemeinden (BbgPVAbgG) beschlossen. Für Photovoltaik- Freiflächenanlagen (PV-FFA), die ab 2025 in Betrieb gehen, wird eine Abgabe in Höhe von 2.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung an die Standortgemeinden fällig.

Energieportal Brandenburg

Das Land Brandenburg hat im Energieportal Brandenburg ein Onlinetool öffentlich zur Verfügung gestellt, mit dem unter anderem Gemeinden recherchieren können, inwieweit sie potenziell von den Gesetzen zur finanziellen Teilhabe der Kommunen auf Ebene des Bundes (§ 6 EEG) und des Landes (BbgWindAbgG) betroffen sind.

Bürgerbeteiligung an Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen

Das Faltblatt informiert über die rechtlichen Grundlagen von Bürgerbeteiligungen anhand der drei Planungsebenen, sowie des Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen.

* vormals: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)

Bürgerinformationsseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)* des Landes Brandenburg wird eine Übersicht für Bürger und Vertreter von Umweltverbänden zu Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren, wie dabei bspw. Stellungnahmen eingereicht werden können, bereitgestellt.

* vormals: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)

Praxisleitfaden Bürgerbeteiligung - Die Energiewende gemeinsam gestalten

Der Leitfaden richtet sich an Planungsbehörden, Politik und Verwaltung auf kommunaler und regionaler Ebene, die vor der Herausforderung stehen, Energieprojekte vor Ort zu realisieren und dabei die Bürgerschaft mitnehmen und einbinden wollen. Die Agentur hat ihren Sitz in Berlin. Der Leitfaden ist das Resultat eines Pilotprojekts, welches vom Umweltbundesamt und dem Land Brandenburg gefördert wurde. Die praktische Umsetzung wurde in den Brandenburger Kommunen Baruth und Kyritz erprobt.

Energieagentur Brandenburg - Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)

Das Land Brandenburg hat sich mit seiner Energiestrategie 2030 ehrgeizige Ziele gesetzt. Für die Kammern, Verbände, Unternehmen und Institutionen des Landes ist die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Strategie selbstverständlicher Teil ihres gesamtgesellschaftlichen Engagements. Deshalb bilden sie die gemeinsame Plattform „Energieagentur Brandenburg“, die im Herbst 2010 ins Leben gerufen wurde und von der Wirtschaftsförderung Brandenburg, Bereich WFBB Energie koordiniert wird. Die Energieagentur Brandenburg ist zentrale Ansprechpartnerin für Unternehmen und Kommunen zum effizienten Einsatz von Energie, der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und zu entsprechenden Förderprogrammen. Seit 2019 verstärkt die Energieagentur in Funktion einer Beratungsstelle ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Erneuerbaren Energien für Kommunen und Landkreise. Die Energieagentur Brandenburg ist in der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) angesiedelt.

Cluster Energietechnik Berlin-Brandenburg

Das Cluster Energietechnik Berlin-Brandenburg entstand 2011 im Rahmen der Gemeinsamen Innovationsstrategie der beiden Länder (innoBB). Ziele sind unter anderem eine aktive Vernetzung der Akteure und eine frühzeitige Unterstützung bei Projekten

Kommunale Spitzenverbände
Weitere Akteure
Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Windenergiespezifische Informationen

Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebieten

Der Landtag hat am 20. Mai 2022 das Brandenburgische Windenergieanlagenabstandsgesetz (BbgWEAAbG) verabschiedet, das Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg regelt. Der Abstand vom Mastfuß einer Windenergieanlage bis zur Kante der Hauptanlage des nächstgelegenen Wohngebäudes soll mindestens 1.000 m betragen, soweit die Windenergieanlage außerhalb eines Windenergiegebietes geplant wird. Dabei wird vom § 249 Absatz 3 BauGB Gebrach gemacht, der den Ländern die Möglichkeit von Mindestabständen zu Wohnhäusern einräumt.

Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Brandenburg einen Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (BbgFzG) vom 2. März 2023 hat das Land Brandenburg die Regionalen Planungsgemeinschaften mit der Umsetzung der im Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes vorgegebenen Flächenziele beauftragt und diese gleichmäßig auf die Regionen aufgeteilt. 

Weitere Informationen

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist das Landesamt für Umwelt (LfU) (§ 1 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes – ImSchZV). Die für jeweils bestimmte Regionen (West, Süd, Ost) zuständigen Genehmigungsverfahrensstellen des LfU sind in der Abteilung Technischer Umweltschutz 1 angesiedelt.

Informationen über die örtliche Zuständigkeit sowie die Anschriften der Genehmigungsreferate finden sich im Serviceportal des Landes Brandenburg.

Das Land Brandenburg stellt außerdem mit dem Antragstellungsprogramm ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) eine kostenlose Formularsoftware zur Verfügung, mit der die Erarbeitung eines Antrages vereinheitlicht und erleichtert wird.

  • Landesamt für Umwelt Brandenburg: ELiA
Erlasse
Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Mit dem Erlass an das Landesamt für Umwelt (LfU) als immissions- und naturschutzrechtliche Genehmigungsbehörde gerichteten Erlass will das MLUK die Ausbauziele für die Windenergie mit den Anforderungen an den Schutz von Natur und Landschaft und den Schutz wildlebender Tierarten, ihrer Lebensstätten und Biotope gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz in Einklang bringen.

Kompensationserlass Windenergie

Im Kompensationserlass werden die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung sowie zur Erweiterung der Gebietskulisse für Rückbaumaßnahmen, der Anerkennung des Rückbaus von Altwindenergieanlagen ohne Rückbauverpflichtung sowie der Berechnung der Ersatzzahlung dargestellt.

WKA-Geräuschimmissionserlass

Die Anforderungen der TA Lärm an die Durchführung von Immissionsprognosen im Rahmen der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen auf Basis der durch das Interimsverfahren eingeführten Modifikationen zur DIN ISO 9613-2 wird durch den Erlass festgesetzt.

Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Der Leitfaden dient als Arbeitshilfe und richtet sich an alle, die an einem immossionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt oder von diesem betroffen sein können. Er bietet einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und stellt allgemeinverständlich den Ablauf der verschiedenen Verfahrensarten dar.

Eine Übersicht zu Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Vertretern von Umweltverbänden etc., bspw. zur Einbringung von Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden sich auf der Internetseite des Ministeriums.

Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Mit dem an das Landesamt für Umwelt (LfU) als immissions- und naturschutzrechtliche Genehmigungsbehörde gerichteten Erlass will das MLUK die Ausbauziele für die Windenergienutzung mit den Anforderungen an den Schutz von Natur und Landschaft und den Schutz wildlebender Tierarten, ihrer Lebensstätten und Biotope gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz in Einklang bringen. Der Erlass trifft sowohl Regelungen für kollisionsgefährdete Vogelarten als auch landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz.

Kompensationserlass Windenergie

In Ergänzung zu den allgemeinen Vorgaben zur Bewältigung von Eingriffsfolgen („Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung“ - HVE, Stand April 2009) werden im Kompensationserlass Regelungen für Eingriffe im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen getroffen.

Ende 2024 wurden in Brandenburg 515 Windräder mit 1.542 MW auf Forstflächen betrieben, was einem Anteil von gut zwölf Prozent am Gesamtanlagenbestand bzw. 17 Prozent der insgesamt dort installierten Kapazität entspricht.

Die Vorgaben zur Raumordnung sind im Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) festgelegt. Dieser enthält keine spezifischen Bestimmungen zur Zulässigkeit der Windenergienutzung im Wald, sondern überlässt dies den Trägern der Regional- und Bauleitplanung.

Um die Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, wurde die Regionalplanung neu geregelt: Die bisherige „Ausschlussplanung“ in Form von Eignungsgebieten ist durch eine „Angebotsplanung“ mit Vorranggebieten (ohne Ausschlusswirkung) ersetzt worden, wobei die Waldfunktionen berücksichtigt wurden.

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg stellt auf seiner Website Informationen für Planer bereit. Darin enthalten sind bspw. Hinweise zu den Waldfunktionen.

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
  • 2016: 6.298 MW, davon 902 MW im Wald
  • 2017: 6.776 MW, davon 1.003 MW im Wald
  • 2018: 7.104 MW, davon 1.048 MW im Wald
  • 2019: 7.320 MW, davon 1.115 MW im Wald
  • 2020: 7.478 MW, davon 1.141 MW im Wald
  • 2021: 7.890 MW, davon 1.240 MW im Wald
  • 2022: 8.255 MW, davon 1.347 MW im Wald
  • 2023: 8.650 MW, davon 1.418 MW im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
  • 2016: 3.627 Anlagen, davon 353 im Wald
  • 2017: 3.767 Anlagen, davon 386 im Wald
  • 2018: 3.810 Anlagen, davon 404 im Wald
  • 2019: 3.890 Anlagen, davon 424 im Wald
  • 2020: 3.900 Anlagen, davon 431 im Wald
  • 2021: 3.938 Anlagen, davon 458 im Wald
  • 2022: 3.977 Anlagen, davon 481 im Wald
  • 2023: 4.033 Anlagen, davon 493 im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald
Übersichtskarte Bestand Windenergieanlagen
  • Energieportal Brandenburg – Kartendarstellungen der Windenergieanlagen in Betrieb, mit Genehmigung und im Genehmigungsverfahren sowie der rechtskräftigen Windeignungsgebiete
Weitere Daten
Publikationen
Tourismus
Neue Energien Forum Feldheim

In dem Windpark des energieautarken Dorfes Feldheim drehen sich derzeit 43 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 74 MW. Als vielseitiger Veranstaltungsraum und Besucherzentrum, welches zu den Themen erneuerbare Energien und Energieeffizienz informiert, ist ein Zentrum mit dem Namen „Neue Energien Forum“ eingerichtet worden. Im Innenhof kann eine begehbare Windradgondel besichtigt werden.

Solarenergiespezifische Informationen

Klimaplan Brandenburg: Solarausbauoffensive

Im Klimaplan des Landes Brandenburg wurden verschiedene Handlungsfelder definiert, die zur Erreichung der Klimaziele beitragen sollen. Dazu gehört insbesondere die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien, z.B. durch die Initiierung einer umfassenden Solarausbauoffensive.

Die Solarausbauoffensive des Landes Brandenburg zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung der Solarenergie zu verbessern, die Potenziale aus der Solarpotenzialanalyse zu aktivieren und Flächenkonkurrenzen durch innovative Konzepte zu minimieren. Geplante Maßnahmen sind die Unterstützung von Kommunen beim Ausbau von PV-Freiflächenanlagen, die Förderung von Solarprojekten auf vorbelasteten Standorten und versiegelten Flächen, sowie die Einführung innovativer Ansätze wie Agri-, Floating- und Moor-PV. Darüber hinaus sollen Hemmnisse bei Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wind- und Solaranlagen reduziert werden, z. B. durch den Abbau denkmalschutzrechtlicher Genehmigungshindernisse.

Energieportal Brandenburg

Die Energieagentur Brandenburg pflegt das Energieportal Brandenburg mit Daten und Fakten zu allen Energieerzeugungsanlagen im Land und zeigt den aktuellen Ausbaustand der erneuerbaren Energien, der zugehörigen Infrastruktur und der konventionellen Energieerzeugungsanlagen.

Freiflächen, die für Solaranlagen nach dem EEG 2023 geeignet sind, sowie Schutzgebiete werden ebenfalls angezeigt.

Die Zustimmungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, insbesondere in Landschaftsschutzgebieten, werden hier erläutert.

Auf Grundlage des Beschlusses des Landtags Brandenburg in der 86. Sitzung am 11. Mai 2023 zum Thema „Photovoltaik-Potenziale landesweit besser nutzen“ hat das MLUK die „Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in großräumigen Landschaftsschutzgebieten“ entwickelt.

Weitere Information zu Bauleitplanung

Aufgrund der kommunalen Planungshoheit kommt den Kommunen bei der Planung von PV-FFA eine besondere Bedeutung zu. Es ist Aufgabe der Städte und Gemeinden die Flächennutzung durch PV-FFA im Gemeindegebiet städtebaulich zu steuern.

Raumordnerische und fachrechtliche Rahmenbedingungen 

Wie bei der Aufstellung von Bauleitplänen generell sind auch bei auf die PV-Nutzung bezogenen Planungen verschiedene (fachrechtliche) Rahmenbedingungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt zunächst für aus der Regional- und Landesplanung erwachsende Vorgaben dergestalt, dass Ziele der Raumordnung zu beachten, Grundsätze und Erfordernisse zu berücksichtigen sind. So sind PV-FFA innerhalb des im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) festgelegten Freiraumverbund (Z. 6.2 LEP HR) regelmäßig ausgeschlossen, was auch die Bauleitplanung zu beachten hat. Überdies sind in - künftigen - Raumordnungsplänen ausgewiesene Gebiete für die Solarenergienutzung zu beachten (Vorranggebiete) bzw. zu berücksichtigen (Vorbehaltsgebiete). Schließlich können sich auch aus anderweitigen Gebietsfestlegungen (z.B. Vorranggebiet für Nutzungen abseits Erneuerbarer Energien) gegen eine bauleitplanerische Ausweisung von PV-Flächen ergeben. Gerade bei großflächigen PV-FFA wird zudem in der Regel die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Nr. 18.7 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPG) bestehen, die bei Aufstellung von Bauleitplänen allerdings als Umweltprüfung nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt wird. 

Große Photovoltaikanlagen im Außenbereich richten sich nach den Erfordernissen der Bauleitplanung. Die jeweilige Kommune muss für Anlage Baurecht schaffen, das heißt, einen B-Plan beschließen, der die vorgesehen Flächen als Gewerbegebiet mit der Sondernutzung der solaren Stromerzeugung ausweist.
Das Klimaschutzministerium (MLUK), das Infrastrukturministerium (MIL) und das Energieministerium (MWAE) haben eine Arbeitshilfe für die Brandenburger Kommunen zusammengestellt.

Zur Umsetzung des Beschlusses des Landtags Brandenburg in der 86. Sitzung vom 11. Mai 2023 „Photovoltaik-Potenziale landesweit besser nutzen“ hat das MLUK „Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in großräumigen Landschaftsschutzgebieten" erarbeitet.

Vereinfachte Genehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken

Eine neue Regelung im Baurecht ermöglicht vereinfachte Genehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen auf bestimmten Flächen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken.

PV-Freiflächenanlagen sind baurechtlich privilegiert, wenn sie auf einer Fläche längs von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen gebaut werden. Ergänzend zu PV-Anlagen können auf den genannten Flächen auch Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff errichtet werden.

Die Privilegierung bezieht sich nur auf Flächen mit einem maximalen Abstand von 200 Metern vom äußeren Fahrbahnrand. Für Vorhaben solcher Art muss demnach kein Bebauungsplan erstellt werden. Das nach wie vor notwendige Zulassungsverfahren prüft, ob öffentliche Belange oder Ziele der Raumordnung entgegenstehen. Das im § 2 EEG vor kurzem eingeführte überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien dürfte auf der anderen Seite ein ordentliches Gewicht in die Waagschale bringen.

Auf das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien hat auch das Fernstraßen-Bundesamt reagiert. Bisher gilt ein Verbot von Bauten im Abstand von 40 Metern zur Fahrbahn. Von dem generellen Verbot wird Abstand genommen, so dass es nach Prüfung des Einzelfalls auch entfallen kann. Damit kann dann die gesamte Fläche im Abstand von 200 Metern zur Fahrbahn für PV genutzt werden.

Moor-PV

Der Landtag fordert in seiner Sitzung am 18. Mai 202 eine Forcierung des Ausbaus im Bereich von Photovoltaikanlagen. Dabei soll ein besonderer Fokus auf Dachanlagen und Parkflächen liegen. Zudem sollen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Verbindung mit landwirtschaftlicher Nutzung (Agri-PV) sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf wiedervernässten Moorflächen (Moor-PV) als zusätzliches wirtschaftliches Standbein für landwirtschaftliche Betriebe angemessen Berücksichtigung finden.

Weitere Hinweise zur Zustimmung zu Bebauungsplänen für Moor-PV-Anlagen in großräumigen Landschaftsschutzgebieten:

Agri-PV

Der Landtag fordert in seiner Sitzung am 18. Mai 202 eine Forcierung des Ausbaus im Bereich von Photovoltaikanlagen. Dabei soll ein besonderer Fokus auf Dachanlagen und Parkflächen liegen. Zudem sollen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Verbindung mit landwirtschaftlicher Nutzung (Agri-PV) sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf wiedervernässten Moorflächen (Moor-PV) als zusätzliches wirtschaftliches Standbein für landwirtschaftliche Betriebe angemessen Berücksichtigung finden.

Die Zustimmungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, insbesondere in Landschaftsschutzgebieten, werden hier erläutert.

Parkplatz PV

Zu Photovoltaikanlagen über Parkplätzen ist in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) folgendes geregelt:

„Bei der Errichtung einer für eine Solarnutzung geeigneten offenen Stellplatzanlage, welche einem Gebäude dient, bei dem es sich nicht um ein Wohngebäude handelt, mit mehr als 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten offenen Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Juni 2024 bei der Bauaufsichtsbehörde eingeht.“ (§ 32a BbgBO)

Auf dem Energieportal Brandenburg werden Statistiken zur installierten Leistung auf Dächern und Freiflächen sowie Kartendarstellungen zum Bestand an Solarstromanlagen bereitgestellt.

Laut dem Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Brandenburg im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 975,2 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 6.613,4 MW.

Das Potenzial von PV-Freiflächenanlagen auf Sonderflächen können im Energieatlas der LUBW aufgerufen werden. Dabei zeigen die Karten ehemalige, nicht anderweitig genutzte Deponieflächen und Baggerseen, die sich in aktiver Auskiesung ohne begonnene oder vollzogene Renaturierung befinden und als mögliche Standorte für Photovoltaikanlagen darstellen können: 

Letzte Aktualisierung: November 2024