HAMBURG
Hamburg hat eine Fläche von 755 km² und eine Bevölkerungsdichte von 2.506 Einwohnern pro km². Ende 2022 hat Hamburg insgesamt 1.892.122 Einwohner.
Der Senat setzt sich seit 2015 aus SPD und Bündnis 90/Grüne zusammen. Seit März 2018 ist Dr. Peter Tschentscher (SPD) Erster Bürgermeister.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2024 bei 84.486 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich im Jahr 2022 auf 22,9 Prozent, bei der forstwirtschaftlichen Fläche waren es 5,7 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2025
© GeoBasis-DE / BKG 2015 (Daten verändert)
Basisinformationen
Koalitionsvertrag (2025-2030) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Erneuerbare Energien
„Die Koalitionspartner halten an der Entscheidung fest, im Zuge der durch das Bundeswindenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisung von Windvorranggebieten im Flächennutzungsplan bis Ende 2027 bereits 0,5 Prozent der Landesfläche auszuweisen.“
- Hamburg vereint. Mit Herz und Verstand. (2025): Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 23. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der SPD, Landesorganisation Hamburg und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Hamburg - April 2025
Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas
Die Koalitionspartner bekräftigen das im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) verankerte Ziel, die CO2-Emissionen in Hamburg bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Sie setzen dafür die Maßnahmen des Klimaplans um, nutzen den Fortschritt der Klimaschutztechnologien und die vorhandenen finanziellen Ressourcen möglichst effizient im Sinne der CO2 -Reduktionswirkung und achten darauf, die gesellschaftliche Akzeptanz für die erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen zu erhalten.
- Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas (Hamburgisches Klimaschutzgesetz - HmbKliSchG) vom 20. Februar 2020 Klimaschutzgesetz - HmbKliSchG vom 20. Februar 2020
- Gesetz für besseren Klimaschutz (Klimaschutzverbesserungsgesetz) (zuletzt geändert am 07. November 2025)
Hamburger Klimaplan
Mit der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans hat der Senat den Hamburger Klimaplan inhaltlich und methodisch weiterentwickelt. In dem Plan werden neue Klimaschutzziele für Hamburg festgesetzt und mit Maßnahmen unterlegt. Zudem wird über die Entwicklung der Rahmenbedingungen und die bereits erreichte Umsetzung der Ziele des Hamburger Klimaplans berichtet.
- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (2023): Zweite Fortschreibung des Hamburger Klimaplans
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Neuenfelder Straße 19 - 21109 Hamburg
- Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation - Alter Steinweg 4 - 20459 Hamburg
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Neuenfelder Straße 19 - 21109 Hamburg
- Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung - Hamburger Straße 37 - 22083 Hamburg
Zuständige Landesplanungsbehörde
Landesplanungsgesetz
Gesetz über die Feststellung von Bauleitplänen und ihre Sicherung (BauleitplG HA)
Landesentwicklungsplan
In Stadtstaaten kann der Flächennutzungsplan den landesweiten Raumordnungsplan ersetzen (§ 13 Abs. 1 S. 2 ROG). Hamburg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Instrumente der Planung
Im Stadtstaat Hamburg sind Regionalpläne entbehrlich (§ 13 Abs. 1 Satz 3 ROG). Zur vorbereitenden Bauleitplanung liegt ein Flächennutzungsplan vor.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan Hamburg wurde 1973 aufgestellt und wird seitdem fortgeschrieben.
Im Dezember 2013 hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, mit der Eignungsflächen für Windenergie neu dargestellt wurden. Damit wurden die Rahmenbedingungen für Repowering und Neubau an geeigneten Standorten im Außenbereich geschaffen.
- 133. Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg, Anlage 1.1 „Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen in Hamburg“
- Weitere Informationen zum Flächennutzungsplan
Mit einem Verfahren für die Neuaufstellung von Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsprogramm (LaPro) sollen die gesetzlich vorgesehenen Windvorranggebiete bis zum 31. Dezember 2027 ausgewiesen werden. Das Verfahren läuft. Informationen über die nächsten Verfahrensschritte sind zu finden unter:
Im Koalitionsvertrag von 2025 wird die Einführung eines Beteiligungsgesetzes angestrebt, um Bürgerinnen und Bürger stärker an den Gewinnen erneuerbarer Energien in ihrer Umgebung zu beteiligen.
Cluster Erneuerbare Energien Hamburg
Das Cluster Erneuerbare Energien Hamburg wurde durch die Freie und Hansestadt Hamburg und den Verein zur Förderung des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg e. V. 2010 gegründet und umfasst heute mehr als 200 Mitglieder. Das Cluster Erneuerbare Energien Hamburg bündelt u. a. die Vertreterinnen und Vertreter der Windenergie-Branche in Hamburg und ist Mitglied im Kuratorium der Stiftung Offshore Windenergie. 2021 hat es seinen Schwerpunkt zudem um die Wasserstoff-Wirtschaft erweitert.
NEW 4.0
Unter dem Titel „NEW 4.0“ hat sich 2016 in Hamburg und Schleswig-Holstein eine Innovationsallianz aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gebildet. In einem länderübergreifenden Großprojekt wurde untersucht, wie die Metropolregion Hamburg mit ihren gut 4,5 Millionen Einwohnern bereits 2035 zu 100 Prozent mit regenerativem Strom versorgt werden könnte. Seit 2021 wird die Forschungsarbeit im vom BMWK geförderten „Norddeutschen Reallabor“ fortgeführt.
Klimabeirat Hamburg
Der Klimabeirat Hamburg ist ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium, das die Stadt Hamburg in klimapolitischen Fragen und bei der Umsetzung des Hamburger Klimaschutzgesetzes, sowie des Hamburger Klimaplans berät.
Hamburger Energielotsen
Die Hamburger Energielotsen beraten telefonisch oder persönlich zur Photovoltaikpflicht und zu allen Fragen rund um den Einsatz erneuerbarer Energien. Die Erstberatung ist kostenfrei und unabhängig.
Weitere Akteure
Förderdatenbank des Bundes
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank ist der zentrale Ansprechpartner für alle relevanten Förderprogramme von Wohnraumförderung über die Wirtschafts- und Innovationsförderung bis hin zur Förderung von Aktivitäten im Bereich Umwelt und Energie.
Windenergiespezifische Informationen
Ausschlussgebiete für Windenergie in Hamburg
Die Anlage 1.1 zum Flächennutzungsplan der Freien Hansestadt Hamburg definiert Ausschlussgebiete sowie über das jeweilige Gebiet hinausgehende zusätzliche Abstände, die bei der Planung von Windenergieanlagen in Hamburg zu berücksichtigen sind.
- Freie Hansestadt Hamburg (2013): 133. Änderung des Flächennutzungsplans, Anlage 1.1 „Ausschluss-gebiete für Windenergieanlagen in Hamburg“
Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Hamburg einen Flächenbeitragswert von 0,25 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 0,5 Prozent bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Um die bundesgesetzlich festgelegten Ziele zu erreichen wurde ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergiegebiete in Hamburg“ gefasst.
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: Änderung des Flächennutzungsplans in Hamburg „Windenergiegebiete in Hamburg“
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist nach Art. 1 Nr. 1 der „Anordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (BImSchGDAnO) die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Sie stellt auf ihrer Website Informationen zur Anlagengenehmigung zur Verfügung.
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: Online-Portal Anlagengenehmigung
Das Amt für Bauordnung und Hochbau Hamburg hat im Februar 2021 den Bauprüfdienst für Windenergieanlagen aktualisiert. Dieser gibt Hinweise zu den bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren nach der Hamburgischen Bauordnung und berücksichtigt Verfahrensgrundsätze, Bauvorlagen, Planungsrechtliche Zulässigkeiten, Immissionsrechtliche-, Verkehrsrechtliche sowie Natur- und artenschutzrechtliche Anforderungen.
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: Bauprüfdienst Windenergieanlagen (WEA) BPD 2021-2 des Amtes für Bauordnung und Hochbau der Stadt Hamburg
Die Belange werden im Rahmen der Anlagengenehmigung einzelfallbezogen geprüft.
Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt bereits seit 2023 auf Ebene der Flächennutzungsplanung Wald mit einer zusätzlichen Pufferzone von 200 Metern für die Windenergienutzung aus.
- Freie Hansestadt Hamburg: 133. Änderung des Flächennutzungsplans, Anlage 1.1 „Ausschlussgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg“
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 72 MW
- 2017: 117 MW
- 2018: 128 MW
- 2019: 121 MW
- 2020: 121 MW
- 2021: 121 MW
- 2022: 121 MW
- 2023: 125 MW
- 2024: 123 MW
- 2025: 121 MW
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 51 Anlagen
- 2017: 63 Anlagen
- 2018: 65 Anlagen
- 2019: 66 Anlagen
- 2020: 66 Anlagen
- 2021: 67 Anlagen
- 2022: 67 Anlagen
- 2023: 68 Anlagen
- 2024: 65 Anlagen
- 2025: 61 Anlagen
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
Weitere Daten
Gutachten Personal- und Qualifizierungsbedarf der Erneuerbare Energien Branche in der Metropolregion Hamburg 2012
Das Gutachten von 2012 beinhaltet für die Branche der regenerativen Energien in der Metropolregion Hamburg eine umfassende Analyse des Personal- und Qualifizierungsbedarfs aus Sicht der Unternehmen, einen Überblick über die aktuell verfügbaren Qualifizierungsangebote und strategische Handlungsempfehlungen zur Entwicklung der Potenziale dieses Qualifizierungsbereiches. Spezielle Informationen zur Windenergie sind ab S. 22 aufgeführt.
- Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH (2012): Gutachten Personal- und Qualifizierungsbedarf der Erneuerbare Energien Branche in der Metropolregion Hamburg 2012
Web-Tool
Solarenergiespezifische Informationen
Hamburg hat mit dem Hamburger Klimaschutzgesetz 2024 die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten und Bestandsgebäuden bei Dachsanierungen sowie auf neu zu errichtenden Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen eingeführt.
Allgemeine Informationen über Solarenergie in Hamburg sind hier zu finden:
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA): Allgemeine Informationen zur Solarenergie in der Hansestadt
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) (2023): Photovoltaik Leitfaden – Fragen & Antworten
- Klimabeirat Hamburg (2023): Photovoltaik in Hamburg - Chancen für Klimaschutz und Energiewende
- Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur: Solarenergie in der Metropolregion Hamburg
Potenzialstudie
Das größte Potenzial im Bereich der gebäudeintegrierten Photovoltaik liegt bei 6,37 TWh, gefolgt von Agri-PV (0,57 TWh) und urbaner PV (0,03 TWh) (z. B. Parkplatz-Überdachungen). Insgesamt ließe sich eine Fläche von rund 60 km² für PV nutzen. Für alle im Rahmen der Studie untersuchten Fallbeispiele ließ sich ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen nachweisen.
- Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur (2023): Solarpotenzialstudie für Hamburg
PV-Strategie
Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, dass in Hamburg bis 2030 500 bis 800 MWp Leistung aus Photovoltaikanlagen erbracht werden. Bis 2025 sollen es dann 1 bis 1,5 Gigawatt Peak sein.
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft: Photovoltaikstrategie für Hamburg
PV auf Dachflächen ist in Hamburg genehmigungsfrei.
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA): Häufige Fragen zur Photovoltaik-Pflicht
Parkplatz PV
Seit dem 1. Januar 2024 ist gemäß § 16a HmbKliSchG beim Neubau einer Stellplatzanlage mit mehr als 35 Stellplätzen oder deren Erweiterung um mehr als 35 Stellplätze 40 % der für die Nutzung solarer Strahlungsenergie geeigneten Fläche mit einer Photovoltaik-Anlage zu belegen. Die Pflicht betrifft Stellplätze für Kraftfahrzeuge bis 3,5t. Häufig gestellte Fragen zur PV-Pflicht werden hier beantwortet:
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA): Häufige Fragen zur Photovoltaik-Pflicht
Laut dem Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Hamburg im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 47,5 MW. Damit stieg die installierte Leistung Ende 2023 auf insgesamt 128,6 MW.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien 2024
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025