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Publikation
Wind

# Themen Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 04.10.2018

Stand der Bearbeitung Februar 2019

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 10 S 1639/17 19

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfung, Natur- und Artenschutz

  1. Das Vorliegen eines "Dichtezentrums von Rotmilanen" ist für sich gesehen nicht geeignet, bei einer standortbezogenen Vorprüfung eine UVP-Pflicht begründen zu können (Fortführung der Senatsrechtsprechung).
  2. Die Lage eines Windparks in einem Landschaftsschutzgebiet löst nur dann eine UVP-Pflicht aus, wenn das Vorhaben auch erhebliche nachteilige, im Vorprüfungsverfahren zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann.
  3. Die Eingriffserheblichkeit beurteilt sich nach Maßgabe des materiellen Zulassungsrechts anhand von Ausmaß, Schwere und Komplexität möglicher Auswirkungen. Dabei sind auch Vorbelastungen zu berücksichtigen. 

(amtliche Leitsätze)