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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 19.05.2021

Stand der Bearbeitung Dezember 2021

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen OVG 11 S 26/20

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Natur- und Artenschutz

  1. Der Senat hält an seinem Beschluss vom 15. März 2012 – 11 S 72.10, in dem die Anordnung von Abschaltzeiten zum Schutz von Fledermäusen bei der Genehmigung einer Windenergieanlage als nicht abtrennbare Inhaltsbestimmung des Genehmigungsbescheids angesehen wurde, nicht mehr fest.
  2. Nebenbestimmungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BImSchG dienen der Überwindung von Genehmigungshindernissen und sind daher als zeitlich begrenzte Abschaltungen zur Lösung artenschutzrechtlicher Herausforderungen geeignet. 

(redaktionelle Leitsätze)