Bayern führt verpflichtende Beteiligung von Kommunen an neuen EE-Anlagen ein
Der Bayerische Landtag hat am 9. Dezember 2025 die Einführung einer bayerischen Beteiligungsregelung für neue Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Die Neuregelung tritt nach Veröffentlichung im Gesetzblatt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Künftig werden Gemeinden, Städte und Landkreise in Bayern verbindlich an der Wertschöpfung neuer Anlagen beteiligt. Vorgesehen ist eine Beteiligung von rund 0,2 bis 0,3 Cent je eingespeister Kilowattstunde, die entweder als Direktzahlung oder über individuell vereinbarte Modelle umgesetzt werden kann. Ergänzend sind freiwillige Bürgerbeteiligungsmodelle zwischen Vorhabenträgern und Bürgern vorgesehen.
Ausgenommen von der Regelung sind unter anderem Anlagen ohne EEG-Förderung, Projekte von Bürgerenergiegesellschaften sowie bereits genehmigte oder weit fortgeschrittene Vorhaben, für die Übergangsvorschriften gelten. Begleitend stellt das Bayerische Wirtschaftsministerium ab Anfang 2026 Leitfäden und FAQs auf seiner Website und im Energie-Atlas Bayern bereit.
Weitere Informationen:
- Bayerischer Landtag (2025): Beschluss des Bayerischen Landtags zum Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften und der Zuständigkeitsverordnung. Drucksache 19/9315.