Wetterradar
Wetterradare des Deutschen Wetterdienstes erfassen Niederschläge. Für Windenergieanlagen in der Nähe von Wetterradaren gilt seit 2024 gilt ein Fünf-Kilometer-Schutzradius.
Das 3D-Wetterrader vom Deutschen Wetterdienst (DWD) dient der flächendeckenden Detektion von Niederschlägen. In Deutschland existiert ein Messnetz von 17 Niederschlags-Radaranlagen an exponierten Standorten mit einer Reichweite von jeweils über 150 Kilometern. Darüber hinaus gibt es ein Forschungsradar und vier Windprofiler-Radarsysteme. Reichen Windenergieanlagen aufgrund ihrer Höhe in die von den Wetterradarsystemen beobachtete Atmosphäre hinein, können die Messwerte durch Abschattungen und Reflexionen beeinflusst werden.
Seit Januar 2024 gilt ein Radius von fünf Kilometern. Zum Hintergrund: In der Vergangenheit hat der DWD seine Belange in einem Radius von 15 Kilometern um die Wetterradare geltend gemacht.
Der DWD hatte zudem einen Prüfauftrag hinsichtlich der möglichen Standortverlagerung von Wetterradaranlagen für eine bessere Vereinbarkeit von Windenergieanlagen und Wetterradaranlagen. So ist es im Maßnahmenpapier von Klimaschutz- und Verkehrsministerium vom 5. April 2022 beschrieben.
Für die Windprofiler-Radarsysteme ist der freizuhaltende Schutzbereich nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu bestimmen.
Einzelfallprüfung durch den Deutschen Wetterdienst
Voranfragen zur Einzelfallprüfung von geplanten Windenergieanlagen oder Konzentrationszonen im Umkreis von Messstationen des DWD können an die E-Mailadresse windenergieanlagen.radar(at)dwd.de gestellt werden.
Projekt RIWER
Im Forschungsprojekt wurden von 2019 bis 2022 mathematisch-signalanalytische Verfahren entwickelt, mit denen die Störeinflüsse der Windenergieanlage auf Wetterradare herausgerechnet werden können.
Veröffentlichungen
Eigene Aktivitäten
Entscheidungsbesprechungen
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung des DWD vom 10. März 2023: DWD unterstützt Ausbau der Windkraft in Deutschland
- Pressemitteilung des Projektträgers Jülich vom 22.11.2022: Sichere Daten für Wetterradare rund um Windenergieanlagen
- BMWK und BMDV, Maßnahmenpapier vom 5. April 2022: Gemeinsam für die Energiewende: Wie Windenergie an Land und Belange von Funknavigationsanlagen und Wetterradaren miteinander vereinbart werden.
- MELUND / LLUR (2021): Behördengutachten Windkraftanlagen im Einwirkbereich des Wetterradars Boostedt
Ansprechperson




