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Publikation
Wind

# Themen Radar- und Funkanlagen

Datum der Entscheidung 13.01.2016

Stand der Bearbeitung April 2016

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 8 A 10535/15

Rechts-/Themengebiet Flugsicherheit und Wetterradar

Dem Deutschen Wetterdienst (DWD) kommt hinsichtlich der Fragen, ob eine Wetterradaranlage durch eine Windenergieanlage gestört wird und ob diese Störung der Errichtung der Windenergieanlage entgegensteht, kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. 

Ob ein öffentlicher Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB) – hier die Funktionsfähigkeit der Wetterradaranlage – einem privilegierten Vorhaben wie der Windenergie entgegensteht, ist im Rahmen der „nachvollziehbaren Abwägung“ zu ermitteln.