AUSSCHREIBUNGSERGEBNISSE

Die Grafiken auf dieser Webseite veranschaulichen den zeitbezogenen Umfang der auktionierten und realisierten Leistungsvolumina in Megawatt [MW] für Windenergie an Land. 

(letzte Datenaktualisierung: 16. April 2025)

 

Im Mai 2017 wurde erstmals eine Ausschreibung zur wettbewerblichen Ermittlung der Vergütungshöhe für Strom aus neuen Windenergieanlagen durchgeführt. Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die erfolgreiche Teilnahme mit der Anlage an einem Gebotstermin, der von der Bundesnetzagentur durchgeführt wird.

 

Obenstehende Grafik zeigt den Umfang der Windenergieleistung, die im jeweiligen Gebotstermin einen Zuschlag erhielt (blaue Säule), und wie viel davon bislang realisiert wurde (grüne Säule). Die Umsetzungsfrist (i.d.R. 30 Monate) für erteilte Zuschläge ist bei 20 durchgeführten Ausschreibungen mittlerweile abgelaufen. Daraus nicht realisierte Leistungsmengen sind als magenta-farbige Säulen dargestellt.

Rund 13.740 MW Windenergieleistung, für die ein Vergütungsanspruch nach dem EEG im Rahmen der Ausschreibung ersteigert wurde, wurden bis Ende 2024 realisiert. Die größten Anteile davon gingen in Brandenburg (BB), Niedersachsen (NI), Nordrhein-Westfalen (NW) und Schleswig-Holstein (SH) in Betrieb.

Von 43.760 MW Windenergieleistung, welche die Bundesnetzagentur in den Jahren 2017 bis 2024 auktionierte, konnten - mangels Geboten - lediglich für 33.570 MW Zuschläge erteilt werden. Die zugeteilte Leistungsmenge verteilt sich bundesweit auf rund 6.980 Anlagen.

Die regionale Verteilung der seit 2017 bezuschlagten Leistungsvolumina ergibt ein deutliches Nord-Süd-Gefälle: Zwei Drittel der bis Ende 2024 bezuschlagten Leistungsvolumina ging an Windenergieanlagen in nur vier Bundesländer im Norden: Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Lediglich neun Prozent der Leistungsmenge, die einen Zuschlag in den allen Ausschreibungen bis Ende 2024 erhalten haben, beziehen sich auf Windturbinen in der sogenannten Südregion.

Die Zuschläge aus 35 Ausschreibungsrunden der Jahre 2017 bis 2024 verteilen sich auf 247 Landkreise und kreisfreie Städte. Der nordrhein-westfälische Kreis Paderborn wurde in 28 Auktionen mit Zuschlägen bedacht. Anlagenbetreiber in der Uckermark (Brandenburg) profitierten in 27 Ausschreibungen von Zuschlägen und in den schleswig-holsteinischen Kreis Nordfriesland gingen in 26 Auktionsrunden zwischen 2017 und 2024 Zuschläge für neue Windenergieanlagen.

Windenergieprojekte in der sogenannten Südregion, welche ein Drittel der Fläche Deutschlands sowie ein Drittel der Bevölkerung umfasst, waren in den Ausschreibungen bislang deutlich unterrepräsentiert. Das begründet sich insbesondere in der geringen Zahl an immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, die dort in den vergangenen Jahren erteilt wurden. Die Genehmigung ist eine der Voraussetzungen, um mit einer Anlage an der Ausschreibung teilnehmen zu können. 

Hinweis: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz trifft Regelungen, welche die wirtschaftlichen Bedingungen für die Windenergienutzung in der Region südlich der Mainlinie verbessern sollen. Zur Südregion zählen Baden-Württemberg, das Saarland, der ganz überwiegende Teil von Bayern und Rheinland-Pfalz sowie der Süden von Hessen. Durch Anklicken des Begriffs in der Grafiküberschrift erscheint eine kartografische Darstellung sämtlicher Landkreise und kreisfreien Städte innerhalb der Südregion.

Analyse Ausschreibungen für Windenergieanlagen

Hinweis zur Nutzung von Grafiken und Daten

Sämtliche Grafiken und die dahinterliegenden Daten können heruntergeladen und weiterverwendet werden. Dazu "Grafik weiterverwenden" anklicken. Darüber gelangen Sie auf eine Webseite von 23° (23degrees), auf der das Material in verschiedenen Dateiformaten als Download bereitgestellt wird.

Ansprechperson

Portrait Juergen Quentin
Jürgen Quentin
Referent Energiewirtschaft und EEG