Zweiseitiger Mustervertrag für flexible Netzanschluss-Vereinbarungen (FCAs)

Vertrag zwischen zwei Vertragsparteien

Teaserbild zweiseitiger Mustervertrag FCAs
Publikation
Wind und Solar

# Themen Genehmigung, Planung, Sonstiges

Stand 29.05.2026

Sonstiges

Dieser Vertrag eignet sich, um Verträge zwischen einem Netzbetreiber und einem Anlagenbetreiber aufzusetzen. Die enthaltenen Bausteine bilden folgende Variationen ab:

  • temporäre FCA,
  • dauerhafte FCA,
  • unterschiedliche Formen der Wirkleistungsbegrenzung,
  • Integration von Grünstromspeichern hinter dem Netzverknüpfungspunkt.

Darüber hinaus werden u. a. Regelungen zu Haftung, Rechtsnachfolge, Dauer und Kündigung im Vertrag enthalten sein. 

Flexible Netzanschlussvereinbarungen (fNAV), englisch „Flexible Connection Agreements“ (FCAs), erleichtern den Netzanschluss von z. B. Erneuerbare-Energien-Anlagen, indem sie die optimale Nutzung eines vorhandenen Netzverknüpfungspunktes ermöglichen. Netzbetreiber und Betreiber von Erzeugungsanlagen, Speichern und anderen Verbrauchern können flexible Netzanschlussvereinbarungen nutzen, um den Rahmen und die Details dazu vertraglich zu regeln.

Zwei weitere Musterverträge in Planung

Die Fachagentur Wind und Solar plant, zwei weitere Musterverträge im Laufe des Jahres 2026 zu veröffentlichen:

  • Mehrseitiger Mustervertrag (Vertrag zwischen Netzbetreiber und mehreren Anlagenbetreibern): Vertragspartner dieses Vertrages können ein Netzbetreiber und mehrere juristische Personen (Anlagenbetreiber) sein. 
  • Muster Kooperationsvertrag (Vertrag zwischen verschiedenen Anlagenbetreibern): Dieser Vertrag wird das Rechtsverhältnis der beteiligten Anlagenbetreiber untereinander regeln.

Weitere Informationen

Weitere Informationen liefert unsere entsprechende Seite Mustervertrag für flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs).