Dieser Vertrag eignet sich, um Verträge zwischen einem Netzbetreiber und einem Anlagenbetreiber aufzusetzen. Die enthaltenen Bausteine bilden folgende Variationen ab:
- temporäre FCA,
- dauerhafte FCA,
- unterschiedliche Formen der Wirkleistungsbegrenzung,
- Integration von Grünstromspeichern hinter dem Netzverknüpfungspunkt.
Darüber hinaus werden u. a. Regelungen zu Haftung, Rechtsnachfolge, Dauer und Kündigung im Vertrag enthalten sein.
Flexible Netzanschlussvereinbarungen (fNAV), englisch „Flexible Connection Agreements“ (FCAs), erleichtern den Netzanschluss von z. B. Erneuerbare-Energien-Anlagen, indem sie die optimale Nutzung eines vorhandenen Netzverknüpfungspunktes ermöglichen. Netzbetreiber und Betreiber von Erzeugungsanlagen, Speichern und anderen Verbrauchern können flexible Netzanschlussvereinbarungen nutzen, um den Rahmen und die Details dazu vertraglich zu regeln.