In der 26. Ausgabe des Rundbriefs werden fünf für die Windenergiepraxis relevante Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich des Genehmigungsrechts sowie des Natur- und Artenschutzrechts besprochen.
Eingangs finden Sie eine sehr umfangreiche Entscheidung des OVG Münster, in welcher sich das Gericht mit unterschiedlichen Fragen der Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen auseinandersetzt. In dieser Entscheidung äußerte sich das OVG Münster auch zum Entwurf der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW und zweifelte die Rechtmäßigkeit des Plans an.
Weiter beinhaltet der Rundbrief ein wichtiges Revisionsurteil des BVerwG zur Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG als Rechtsgrundlage für nachträgliche Anordnungen zur Durchsetzung artenschutzrechtlicher Nebenbestimmungen.
Der VGH München beschäftigte sich mit natur- und artenschutzrechtlichen Fragen. Es traf in dem hier besprochenen Urteil wichtige Aussagen zur artenschutzrechtlichen Ausnahme, die für ein Projekt zu Forschungszwecken erteilt wurde. Daneben urteilte auch der VGH Mannheim zu unterschiedlichen Themen des Natur- und Artenschutzrechts. Besonders hervorzuheben sind seine Äußerungen zur Thematik des Nisthilfen-Verbot des § 45b Abs. 7 BNatSchG.
Abschließend enthält der vorliegende Rundbrief eine für die Windenergienutzung positive Entscheidung des OVG Koblenz, in welcher es um den Umgang mit unvollständigen Antragsunterlagen geht. Diese Entscheidung enthält zudem wichtige Ausführungen zur Beeinträchtigung bzw. Verunstaltung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen im Zusammenhang mit dem Blick auf das UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal.